Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten - Teil 2: Klassifizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprüfungen, mit Ausnahme von Lüftungsanlagen
Dieser Teil dieser Europäischen Norm spezifiziert das Verfahren zur Klassifizierung von Bauprodukten und Bauteilen anhand der Ergebnisse von Feuerwiderstandsprüfungen und Prüfungen zur Rauchdichtheit entsprechend dem direkten Anwendungsbereich der zugehörigen Prüfverfahren. Zurzeit kann EN 13501-2 nicht zur Klassifizierung des Feuerwiderstandes von Vorhangfassaden benutzt werden. Die Klassifizierung auf der Basis des erweiterten Anwendungsbereichs von Versuchsergebnissen ist nicht Gegenstand dieser Norm. Für die Klassifizierung auf der Basis des erweiterten Anwendungsbereichs werden jedoch die gleichen Klassen benutzt wie in dieser Norm festgelegt.a) Tragende Bauteile ohne raumabschließende Funktion:Wände Decken Dächer Balken Stützen Balkone Laubengänge Treppen.b) Tragende Bauteile mit raumabschließender Funktion, mit oder ohne Verglasung, haustechnischer Anlagen und Befestigungen:Wände Decken Dächer Doppelböden.c) Produkte und Systeme zum Schutz von Bauteilen oder Teilen von Bauwerken:Unterdecken ohne eigener Feuerwiderstandsfähigkeit Brandschutzbeschichtungen, Bekleidungen und Abschirmungen. d) Nichttragende Bauteile oder Teile von Bauwerken, mit oder ohne Verglasung, haustechnischer Anlagen und Befestigungen:Trennwände Fassaden (vorgehängt) und Außenwände Unterdecken mit eigener Feuerwiderstandsfähigkeit (als selbständiges Bauteil) Feuerschutztüren und Abschlüsse und ihre Schließvorrichtungen Rauchschutztüren Förderanlagen und ihre Abschlüsse Abschottungen von Durchführungen Bauteilfugen Installationskanäle und -schächte Abgasanlagen.e) Brandschutztechnisch wirksame Bekleidungen von Wänden und Decken.f) Fahrschachttüren, die nach prEN 81-58 geprüft wurden, sind nicht Bestandteil dieser Norm. Fahrschachttüren, die nach EN 1634-1 geprüft wurden, werden nach 7.5.5 klassifiziert.Die jeweils geltenden Prüfverfahren, die für diese Produkte aufgestellt worden sind, sind im Abschnitt 2 aufgelistet.
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