Persönlicher Augenschutz - Anforderungen
Diese Europäische Norm legt funktionelle Anforderungen für unterschiedliche Arten persönlicher Augenschutz-geräte fest und enthält allgemeine Überlegungen, zum Beispiel zu:¾ Bezeichnung ¾ Arten ¾ Grundanforderungen für alle Augenschutzgeräte ¾ verschiedene besondere und wahlfreie Anforderungen ¾ Zuordnung von Anforderungen, Prüfpläne und Verwendung ¾ Kennzeichnung ¾ Hinweise für den Benutzer.Die Transmissionsanforderungen für verschiedene Arten von Sichtscheiben mit Filterwirkung werden in gesonderten Normen (siehe Abschnitt 2) behandelt.Diese Europäische Norm gilt für alle Arten von persönlichen Augenschutzgeräten gegen verschiedene Gefahren, wie sie in der Industrie, in Laboratorien, im Ausbildungsbereich, für Amateurzwecke usw. auftreten und die das Auge schädigen oder das Sehen beeinträchtigen können ausgenommen sind Kernstrahlung, Röntgenstrahlung, Laserstrahlen und Infrarot-(IR)Strahlung, die von Strahlern niedriger Temperatur emittiert wird.Die Anforderungen dieser Norm gelten nicht für Augenschutzgeräte, für die gesonderte und vollständige Normen existieren, wie für Laserschutzbrillen, Sonnenbrillen für den allgemeinen Gebrauch usw., außer diese beziehen sich ausdrücklich auf die vorliegende Norm.Die Anforderungen dieser Norm gelten für Sichtscheiben, die bei Schweiß- und verwandten Verfahren eingesetzt werden, jedoch nicht für Schutzausrüstungen für Auge und Gesicht beim Schweißen und verwandten Verfahren, für die Anforderungen in EN 175 enthalten sind.Augenschutzgeräte mit Korrektionsbrillengläsern sind nicht vom Anwendungsbereich ausgeschlossen. Die Toleranzen für die Brechwerte und andere spezielle Eigenschaften, die von der Korrektionswirkung abhängen, sind in EN ISO 8980-1 und EN ISO 8980-2 festgelegt.
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