Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör
Diese Regelungen dieses Teiles gelten für: - Bleche - warmgeformte nahtlose Rohre - elektrowiderstandgeschweißte und induktiv geschweißte Rohre - unterpulver-, plasma- und wolfram-inertgas, geschweißte Rohre - Schmiedestücke und - Gußstücke aus ferritischen und austenitischen Stählen.
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