Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 8: Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige für den Kessel
1. Feuerungsanlagen: Diese Anforderungen gelten für Öl nd Gasfeurungsanlagen an Dampf- und Heißwasserzeugen. Für kombinierte Feuerungsanlagen mit getrennten oder kombinierten Brennern gelten diese Anforderungen für den Öl- und/ oder Gasfeuerungsteil. Wenn verschiedene Brennstoffe gleichzeitig verbrannt werden, können erhöhte Sicherheitsmaßnahmen nötig werden, vorzugsweise im Hinblick auf die Begrenzung der Wärmeleistung der Feuerungsanlage und richtige Lufzuführung zu den einzelnen Brennstoffen. 2. Brensstoffe (...) 3. Betrieb (...)
View in