Brüstungen von Gebäuden
Diese Norm legt die Anforderungen fest, die Elemente erfüllen müssen, die zum Schutz vor der Gefahr eines unerwarteten Absturzes von Personen in die Tiefe dienen sollen.Schutz ist vorgeschrieben, wenn die Absturzhöhe größer oder gleich 1 Meter ist (oder weniger, wenn die besonderen Vorschriften dies erfordern) und wenn es möglich ist, dass sich Personen in einer Tiefe von 2 Metern oder weniger bewegen oder stillstehen.1Diese Norm gilt nicht für:- temporäre Schutzelemente wie abnehmbare Brüstungen - Brüstungen von Gerüsten oder Kais - Nottreppen oder Notleitern im Außenbereich, die nur für dringende Evakuierungen verwendet werden - Brüstungen von Kunstwerken und Industrieanlagen - Sonderarbeiten wie Absturzsicherungen.
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