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NBN EN ISO 13855:2024

Sicherheit von Maschinen - Anordnung von Schutzeinrichtungen im Hinblick auf Annäherung des menschlichen Körpers (ISO 13855:2024)

ACTIVE

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 114 (Safety of machinery)
Status
ACTIVE
Publication date
19 December 2024
ICS Code
13.110 (Safety of machinery)
Withdrawn Date
Price
€ 187,00

About this training

Summary

Dieses Dokument legt Anforderungen an die Anordnung und die Maße von Schutzeinrichtungen in Zusammenhang mit der Annäherung des menschlichen Körpers oder von Körperteilen an (eine) Gefährdung(en) innerhalb ihres vorgesehenen Wirkungsbereichs fest. Diese betreffen:
 die Anordnung und die Maße des Schutzfelds/ der Schutzfelder von BWS und von Schaltmatten und Schaltplatten
 die Anordnung von Zweihandschaltungen und einfach betätigten Steuerungseinrichtungen
 die Anordnung von verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen.
Dieses Dokument legt auch Anforderungen an die Anordnung von sicherheitsbezogenen Handsteuergeräten (SRMCD, en: safety-related manual control devices) in Zusammenhang mit der Annäherung des menschlichen Körpers oder von Körperteilen von innerhalb des von der Schutzeinrichtung geschützten Bereichs fest. Diese betreffen:
 die Anordnung und die Maße des Schutzfelds/ der Schutzfelder einer BWS und von Schaltmatten und Schaltplatten und
 die Anordnung und die Maße von verriegelten trennenden Schutzeinrichtungen.
Bei der Bewertung der Fähigkeit des menschlichen Körpers oder von Körperteilen, Zugriff auf das SRMCD von innerhalb des vorgesehenen abgesicherten Bereiches aus zu erlangen, sind die Anforderungen dieses Dokuments auch anwendbar, um die Maße der Schutzeinrichtung(en) zu bestimmen. Annäherungen durch beispielsweise Rennen, Springen oder Stürzen werden in diesem Dokument nicht berücksichtigt.
ANMERKUNG 1 Die Werte für Annäherungsgeschwindigkeiten (Schrittgeschwindigkeit und Bewegung der oberen Gliedmaßen) in diesem Dokument sind über lange Zeit erprobt und haben sich in der Praxis bewährt.
ANMERKUNG 2 Andere Arten der Annäherung können zu Annäherungsgeschwindigkeiten führen, die höher oder niedriger sind als die in diesem Dokument angegebenen.
Dieses Dokument ist für Schutzeinrichtungen anwendbar, die zum Schutz von Personen ab 14 Jahren an Maschinen verwendet werden.
Die in diesem Dokument berücksichtigten Schutzeinrichtungen umfassen:
a) berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) wie:
 aktive optoelektronische Schutzeinrichtungen (AOPD, en: active opto-electronic protective devices) (siehe IEC 61496 2)
 AOPD, die diffuse Reflexion nutzen und die ein oder mehrere Schutzfelder aufweisen, die in zwei Dimensionen festgelegt sind (AOPDDR-2D) (siehe IEC 61496 3)
 AOPD, die diffuse Reflexion nutzen und die ein oder mehrere Schutzfelder aufweisen, die in drei Dimensionen festgelegt sind (AOPDDR-3D) (siehe IEC 61496 3)
 bildverarbeitende Schutzeinrichtungen mit passivem Testmusterverfahren (VBPDPP, en: vision-based protective device passive pattern) (siehe IEC/ TS 61496 4 2)
 bildverarbeitende Schutzeinrichtungen mit stereoskopischem Betrachtungsverfahren (VBPDST, en: vision-based protective device using stereo vision techniques) (siehe IEC/ TS 61496 4 3)
b) Schaltmatten und Schaltplatten (siehe ISO 13856 1)
c) Zweihandschaltungen (siehe ISO 13851)
d) einfach betätigte Steuerungseinrichtungen
e) verriegelte trennende Schutzeinrichtungen (siehe ISO 14120).
Dieses Dokument ist nicht anwendbar für:
 Schutzeinrichtungen (z. B. mitführbare Zweihandschaltungen), die von Hand und ohne Anwendung von Werkzeugen näher an den Gefährdungsbereich heran bewegt werden können, als es der Trennungsabstand vorgibt
 den Schutz vor Risiken, die auf Gefährdungen durch Emissionen zurückzuführen sind (z. B. das Heraus-schleudern von festen oder flüssigen Materialien, Strahlung, Lichtbogen, Hitze, Lärm, Dämpfe, Gase)
 den Schutz vor Risiken, die durch den Ausfall von mechanischen Teilen der Maschine oder schwerkraft¬bedingtes Herunterfallen von Maschinenteilen entstehen.
Die nach diesem Dokument ermittelten Trennungsabstände gelten nicht für Schutzeinrichtungen, die ausschließlich für die Anwesenheitsüberwachungsfunktion verwendet werden.