Luft- und Raumfahrt - Unbemannte Luftfahrzeugsysteme - Teil 003: Anforderungen an das Geo-Sensibilisierungssystem
Dieses Dokument bietet Mittel zum Nachweis der Einhaltung von:- den in Teil 2, Nummer (13), Teil 3, Nummer (15) und Teil 4, Nummer (10) der Delegierten Verordnung (EU) 2019/ 945 der Kommission festgelegten Anforderungen an die Geo-Sensibilisierung und- der Anforderung an die reibungslose Interaktion der optionalen Geofencing-Funktion mit dem Flugsteuerungssystem des UA, die in Teil 2, Nummer (14), Teil 3, Nummer (16) und Teil 4, Nummer (11) zur optionalen Geofencing-Funktion festgelegt ist.Dieses Dokument legt die minimalen Leistungsanforderungen an diese Geo-Sensibilisierungsfunktion fest, ohne deren Gestaltung und Umsetzung vorzugeben, sofern möglich.Die Einhaltung dieses Dokuments wird empfohlen, um sicherzustellen, dass die Geo-Sensibilisierungsfunktion ihre vorgesehenen Teilfunktionen unter allen üblicherweise im Routinebetrieb der Luftfahrt anzutreffenden Bedingungen ordnungsgemäß erfüllt.Die Einhaltung der Anforderung an die „reibungslose Interaktion“ wird größtenteils durch EN 4709 001:2026, 6.3 „Sichere Steuerbarkeit“, geregelt. Dieses Dokument wird sich daher in hohem Maße auf sie beziehen.ANMERKUNG In diesem Dokument wird der Begriff „Funktion“ verwendet, um die Elemente dieser Spezifikation zu bezeichnen, und „Ausrüstung“, um das Gerät zu bezeichnen, das diese Funktion in beliebiger Form implementiert.
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