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NBN EN 17483-4:2026

Private Sicherheitsdienstleistungen - Schutz kritischer Infrastrukturen - Teil 4: Sicherheitsdienstleistungen im Energiesektor

ACTIVE

About this standard

Languages
English and French
Type
NBN
Status
ACTIVE
Publication date
22 April 2026
ICS Code
27.010 (Energy and heat transfer engineering in general)
Withdrawn Date
Price
€ 89,00

About this training

Summary

Dieses Dokument gibt die branchenspezifischen Anforderungen für die Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungen
im Energiesektor an, die zusätzlich zu den Anforderungen von EN 17483-1 gelten.
Es legt Dienstleistungsanforderungen an die Qualität in Bezug auf Organisation, Prozesse, Personal und Verwaltung
eines Sicherheitsdienstleisters und/ oder seiner unabhängigen Zweigstellen und Niederlassungen nach
Handelsrecht als Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen für den Energiesektor fest.
Dieses Dokument legt Qualitätskriterien für das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen im Energiesektor
fest, die von öffentlichen und privaten Auftraggebern nachgefragt werden. Dieses Dokument ist geeignet für
die Auswahl, Zuordnung, Auftragsvergabe und Überprüfung des am besten geeigneten Anbieters von Sicherheitsdienstleistungen
im Energiesektor.
ANMERKUNG 1 Dieses Dokument ist Teil 4 einer Normenreihe über die Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungen
für kritische Infrastrukturen. Siehe Bild 2.
ANMERKUNG 2 Es ist wichtig, dass die Auswahl eines privaten Sicherheitsdienstleisters stets das beste Verhältnis zwischen
Qualität und Kosten widerspiegelt. Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen dar, deren Erfüllung von den
Dienstleistern erwartet wird, um dieses Verhältnis zu verwirklichen.
Dieses Dokument ist nicht anwendbar auf Sicherheitsdienstleistungen in Kernkraftwerken.
Eine Liste von Aktivitäten für private Sicherheitsunternehmen (PSC, en: Private Security Companies) zum
Schutz kritischer Infrastrukturen (SKI) im Energiesektor umfasst Folgendes:
- personell - Empfangsdienste, feste Bewachung an einem Ort, Streifengänge, Hundestaffel
- technisch - Videoüberwachungsanlagen, unbemannte Fahrzeuge (Luft/ Boden/ See), sonstige
- Betrieb einer Leit-/ U- berwachungszentrale
- Betrieb einer Notrufzentrale
- Zugangskontrolle und -verwaltung (Drehkreuze, Sperren, Genehmigungen und Dienstausweise).
2. Personell und technisch, z. B. Einsatz von Kontroll- und Detektionsausrüstung für:
- Fahrzeuge
- Güter
- Besucher
- Personal
- Auftragnehmer.
3. Schutz und mobiler Streifendienst vor Ort bzw. feste Überwachungsaktivitäten an einem Ort, um eine bestimmte Einrichtung bzw. einen bestimmten Bereich zu schützen und mobiler Streifendienst vor Ort und in Gebäuden innerhalb des Standortes
4. Notfallmaßnahmen
- Eingreifen bei Alarm
- Erste Hilfe.