Private Sicherheitsdienstleistungen - Schutz kritischer Infrastrukturen - Teil 4: Sicherheitsdienstleistungen im Energiesektor
Dieses Dokument gibt die branchenspezifischen Anforderungen für die Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungenim Energiesektor an, die zusätzlich zu den Anforderungen von EN 17483-1 gelten.Es legt Dienstleistungsanforderungen an die Qualität in Bezug auf Organisation, Prozesse, Personal und Verwaltungeines Sicherheitsdienstleisters und/ oder seiner unabhängigen Zweigstellen und Niederlassungen nachHandelsrecht als Anbieter von Sicherheitsdienstleistungen für den Energiesektor fest.Dieses Dokument legt Qualitätskriterien für das Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen im Energiesektorfest, die von öffentlichen und privaten Auftraggebern nachgefragt werden. Dieses Dokument ist geeignet fürdie Auswahl, Zuordnung, Auftragsvergabe und Überprüfung des am besten geeigneten Anbieters von Sicherheitsdienstleistungenim Energiesektor.ANMERKUNG 1 Dieses Dokument ist Teil 4 einer Normenreihe über die Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungenfür kritische Infrastrukturen. Siehe Bild 2.ANMERKUNG 2 Es ist wichtig, dass die Auswahl eines privaten Sicherheitsdienstleisters stets das beste Verhältnis zwischenQualität und Kosten widerspiegelt. Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen dar, deren Erfüllung von denDienstleistern erwartet wird, um dieses Verhältnis zu verwirklichen.Dieses Dokument ist nicht anwendbar auf Sicherheitsdienstleistungen in Kernkraftwerken.Eine Liste von Aktivitäten für private Sicherheitsunternehmen (PSC, en: Private Security Companies) zumSchutz kritischer Infrastrukturen (SKI) im Energiesektor umfasst Folgendes:- personell - Empfangsdienste, feste Bewachung an einem Ort, Streifengänge, Hundestaffel - technisch - Videoüberwachungsanlagen, unbemannte Fahrzeuge (Luft/ Boden/ See), sonstige - Betrieb einer Leit-/ U- berwachungszentrale - Betrieb einer Notrufzentrale - Zugangskontrolle und -verwaltung (Drehkreuze, Sperren, Genehmigungen und Dienstausweise).2. Personell und technisch, z. B. Einsatz von Kontroll- und Detektionsausrüstung für:- Fahrzeuge - Güter - Besucher - Personal - Auftragnehmer.3. Schutz und mobiler Streifendienst vor Ort bzw. feste Überwachungsaktivitäten an einem Ort, um eine bestimmte Einrichtung bzw. einen bestimmten Bereich zu schützen und mobiler Streifendienst vor Ort und in Gebäuden innerhalb des Standortes 4. Notfallmaßnahmen - Eingreifen bei Alarm - Erste Hilfe.
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