Pigmente zum Einfärben von zement- und/oder kalkgebundenen Baustoffen - Anforderungen und Prüfverfahren
Diese Europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren für Pigmente fest, die zum Einfärben vonBaustoffen aus Zement und Zement-/ Kalkmischungen verwendet werden.Pigmente nach dieser Europäischen Norm dürfen auch in reinem Kalkmörtel verwendet werden. Für dieseAnwendung siehe EN 459-1 und EN 459-2.Pigmente für diese Anwendung dürfen Einzelpigmente, Pigment-Mischungen oder Pigment/ Füllstoff-Mischungen inpulveriger oder granulierter Form oder wässrige Präparationen sein.Die Hauptbestandteile der Pigmente gehören üblicherweise zu einer der folgenden Klassen von Stoffen:. synthetische oder natürliche Oxide und Hydroxide des Eisens . Oxide von Chrom, Titan und Mangan . komplexe anorganische Oxide und Hydroxide, z. B. Kombinationen aus den o. g. Oxiden und Hydroxiden mitKobalt-, Aluminium-, Nickel- und Antimonoxiden und -hydroxiden . Ultramarine . Phthalocyaninblau und -grün . Kohlenstoff (ist als anorganisch zu betrachten) . Mischungen der o. g. Materialien (die auch Füllstoffe enthalten können).
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