Vergütungsstähle - Teil 1: Allgemeine technische Lieferbedingungen
Dieser Teil der EN 10083 enthält die allgemeinen technischen Lieferbedingungen für Halbzeug, warmgeformt, zum Beispiel Vorblöcke, Knüppel, Vorbrammen (siehe Anmerkungen 2 und 3), Stabstahl (siehe Anmerkung 2), Walzdraht, Breitflachstahl, warmgewalztes Blech und Band, Schmiedestücke (siehe Anmerkung 2),hergestellt aus unlegierten Vergütungsstählen (siehe EN 10083-2), legierten Vergütungsstählen (siehe EN 10083-3), unlegierten Stählen zum Flamm- und Induktionshärten (siehe EN 10083-2) und legierten Stählen zum Flamm- und Induktionshärten (siehe EN 10083-3), welche in einem der für die verschiedenen Erzeugnisformen in den entsprechenden Tabellen in EN 10083-2 und EN 10083-3 angegebenen Wärmebehandlungszustände und in einer der in den entsprechenden Tabellen in EN 10083-2 und EN 10083 3 angegebenen Oberflächenausführungen geliefert werden.Die Stähle sind im Allgemeinen zur Herstellung vergüteter, flamm- oder induktionsgehärteter Maschinenteile vorgesehen, die teilweise auch im normalisierten Zustand (siehe EN 10083-2) verwendet werden.Die Anforderungen an die angegebenen mechanischen Eigenschaften in EN 10083-2 und EN 10083-3 beschränken sich soweit möglich auf die entsprechenden Tabellen in diesen Europäischen Normen.ANMERKUNG 1 Europäische Normen mit vergleichbaren Stahlsorten sind in Anhang C aufgeführt.ANMERKUNG 2 Freiformgeschmiedete Halbzeuge (Vorblöcke, Knüppel, Vorbrammen usw.), nahtlos gewalzte Ringe und freiform¬geschmiedeter Stabstahl sind im Folgenden unter den Begriffen Halbzeug und Stabstahl und nicht unter dem Begriff Schmiedestücke erfasst. ANMERKUNG 3 Bei Bestellung von unverformtem stranggegossenem Halbzeug sind besondere Vereinbarungen zu treffen.ANMERKUNG 4 Entsprechend EN 10020 handelt es sich bei den in EN 10083-2:2006 enthaltenen Stählen um Qualitäts- und Edelstähle und bei den in EN 10083-3:2006 enthaltenen Stählen um Edelstähle. Die Edelstähle unterscheiden sich von den Qualitätsstählen nur durch:
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