Persönliche Auftriebsmittel - Teil 5: Schwimmhilfen (Stufe 50) - Sicherheitstechnische Anforderungen (ISO 12402-5:2006) (+AC:2006)
Dieser Teil der ISO 12402 legt die sicherheitstechnischen Anforderungen für Schwimmhilfen mit einem Auftrieb von mindestens 50 N fest, die in geschützten Gewässern benutzt werden, wo Hilfe und Rettung in der Nähe sind und unter Bedingungen, in denen voluminöse oder Auftriebsmittel mit größerem Auftrieb die Beweglichkeit des Benutzers behindern können. Er gilt für Schwimmhilfen, die von Erwachsenen oder Kindern benutzt werden.
View in