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NBN EN ISO 11357-1:2023

Kunststoffe - Dynamische Differenzkalorimetrie (DSC) - Teil 1: Allgemeine Grundlagen (ISO 11357-1:2023)

ACTIVE

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 249
Status
ACTIVE
Publication date
07 March 2023
ICS Code
83.080.01 (Plastics in general)
Withdrawn Date
Price
€ 142,00

About this training

Summary

Die Normenreihe ISO 11357 legt verschiedene Verfahren der Dynamische Differenzkalorimetrie (en: differential scanning calorimetry, DSC) zur thermischen Analyse von Polymeren und Polymermischungen fest, wie z. B. von
 Thermoplasten (Polymeren, Formmassen und Produkten des Formpressens mit oder ohne Füllstoffe, Fasern oder Verstärkungsstoffe),
 Duroplasten (gehärteten oder ungehärteten Materialien mit oder ohne Füllstoffe, Fasern oder Verstärkungsstoffe) und
 Elastomeren (mit oder ohne Füllstoffe, Fasern oder Verstärkungsstoffe).
Die Normenreihe ISO 11357 wird zwecks Beobachtung und quantitativer Erfassung verschiedener Erscheinungen oder Eigenschaften der oben genannten Materialien angewendet, wie z. B.
 physikalischer Umwandlungen (Glasübergang, Phasenumwandlungen wie Schmelzen oder Kristallisation, polymorphen Umwandlungen usw.),
 chemischer Reaktionen (Polymerisation, Vernetzung und Vulkanisation von Elastomeren und Duroplasten usw.),
 Oxidationsstabilität und
 Wärmekapazität.
Dieses Dokument legt eine Reihe allgemeiner Grundsätze der Dynamischen Differenzkalorimetrie fest, wie z. B. Kurzbeschreibung des Verfahrens und der Geräte, Probenahme, Kalibrierung sowie allgemeine Aspekte des Verfahrens und des Prüfberichts, die allen Teilen gemeinsam sind.
Einzelheiten zur Durchführung spezifischer Verfahren sind in den nachfolgenden Teilen der Normenreihe ISO 11357 (siehe Vorwort) angegeben.
SICHERHEITSHINWEIS — Personen, die dieses Dokument anwenden, sollten mit der üblichen Laborpraxis vertraut sein, soweit gegeben. Das vorliegende Dokument beabsichtigt nicht, alle mit dessen Anwendung verbundenen Sicherheitsprobleme, soweit sich solche ergeben, anzusprechen. Es liegt in der Verantwortung des Anwenders, angemessene Maßnahmen in Bezug auf den Gesundheits- und Arbeitsschutz einzuleiten und anwendbare regulatorische Anforderungen zu bestimmen.