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NBN EN ISO 5659-2:2013

Kunststoffe - Rauchentwicklung - Teil 2: Bestimmung der optischen Dichte durch Einkammerprüfung (ISO 5659-2:2012)

WITHDRAWN

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 249
Status
WITHDRAWN
Publication date
22 February 2013
ICS Code
13.220.40 (Ignitability and burning behaviour of materials and products)
83.080.01 (Plastics in general)
Withdrawn Date
19 July 2017
Price
€ 50,00

About this training

Summary

Dieser Teil von ISO 5659 legt ein Verfahren zur Messung des Rauches fest, der auf der Oberfläche von
Probekörpern entsteht, wenn im Wesentlichen flache Werkstoffe, Verbundstoffe oder vorgefertigte Teile mit
einer Dicke von höchstens 25 mm horizontal angeordnet und in einer geschlossenen Prüfkammer mit oder
ohne Anwendung einer Zündflamme einer Wärmebestrahlung mit einer bestimmten Intensität ausgesetzt
werden. Dieses Prüfverfahren gilt für alle Kunststoffe und darf auch zur Bewertung anderer Werkstoffe (z. B.
Gummi, textile Abdeckungen, Flächen mit Farbanstrichen, Holz und andere Baustoffe) angewendet werden.
1.2 Es wird davon ausgegangen, dass die Werte der nach dieser Prüfung bestimmten optischen Dichte für
den Probekörper oder das vorgefertigte Teil nur in der untersuchten Form und Dicke als spezifisch angesehen
werden und nicht als werkstoffspezifische, grundlegende Eigenschaften.
1.3 Die Prüfung ist in erster Linie für die Anwendung in der Forschung und Entwicklung sowie bei der
brandschutztechnischen Auslegung von Gebäuden, Zügen, Schiffen usw. und nicht als Bewertungsgrundlage
für Bauvorschriften oder sonstige Anwendungen bestimmt. Keine Vorhersage ist für die Dichte des Rauches
möglich, den Werkstoffe bei einer Beanspruchung durch Wärme und Flammen unter anderen Expositionsbedingungen
erzeugen können. Dieses Prüfverfahren schließt den Einfluss von Reizstoffen auf die Augen
aus.
ANMERKUNG Dieses Prüfverfahren berücksichtigt die Einschränkung der Sichtweite (Sichtverhältnisse) durch die
Rauchentwicklung, die generell nicht in Beziehung zur Reizwirkung steht (siehe Anhang E).
1.4 Es wird darauf hingewiesen, dass die von einem Werkstoff ausgehende Rauchentwicklung von der
Bestrahlungsstärke abhängt, die auf den Probekörper einwirkt. Bei Anwendung der Ergebnisse dieses
Verfahrens sollte beachtet werden, dass die Ergebnisse bei einer Beanspruchung durch spezifische
Bestrahlungsstärken von 25 kW/ m2 und 50 kW/ m2 erhalten wurden.