Auftriebshilfen für das Schwimmenlernen - Teil 3: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schwimmsitze, die am Körper getragen werden
Diese Europäische Norm legt sowohl sicherheitstechnische Anforderungen an Gestaltung, Bemessung, Material, Haltbarkeit und Verhalten im Wasser fest als auch Bestimmungen für Kennzeichnung und Informationen, die vom Hersteller von Schwimmsitzen, die am Körper getragen werden, bereitgestellt werden. Sie legt außerdem die entsprechenden Prüfverfahren fest.Diese Europäische Norm gilt für Auftriebshilfen Klasse A, in die Kinder gesetzt werden. Diese Auftriebshilfen sind nur für Kinder bis zu einem Alter von 36 Monaten mit einem Körpergewicht bis oder gleich 18 kg vorgesehen.
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