Auftriebshilfen für das Schwimmenlernen - Teil 3: Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schwimmsitze, die am Körper getragen werden
Diese Europäische Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen an Gestaltung, Größen, Material, Festigkeit und Verhalten im Wasser von Schwimmsitzen, die am Körper getragen werden, fest sowie Vorgaben für die Kennzeichnung und die Informationen, die vom Hersteller bereitgestellt werden. Sie legt zudem die entsprechenden Prüfverfahren fest.Diese Europäische Norm gilt für Auftriebshilfen der Klasse A, in die Kinder gesetzt werden. Diese Auftriebshilfen sind nur für Kinder bis zu einem Alter von 36 Monaten mit einem Körpergewicht gleich oder weniger als 18 kg vorgesehen.
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