Mineralölerzeugnisse - Durchsichtige und undurchsichtige Flüssigkeiten - Bestimmung der kinematischen Viskosität und Berechnung der dynamischen Viskosität (ISO 3104:2023)
Dieses Dokument legt Verfahren A mit manuellen Glas-Viskosimetern und Verfahren B mit Glas-Kapillarviskosimetern in einer automatisierten Apparatur zur Bestimmung der kinematischen Viskosität ν von sowohl durchsichtigen als auch undurchsichtigen Erzeugnissen fest. Der Anwendungsbereich umfasst flüssige Mineralölerzeugnisse, Fettsäuremethylester (FAME, en: fatty acid methyl ester), paraffinischen Dieselkraftstoff, hydriertes Pflanzenöl (HVO, en: hydrotreated vegetable oil), Erzeugnisse aus Gas-to-Liquid-Prozessen (GTL, en: gas to liquid) und Biokraftstoff-Dieselkraftstoff-Mischungen mit bis zu 50 % FAME. Die kinematische Viskosität wird durch Messung der Durchflusszeit eines Flüssigkeitsvolumens unter dem Einfluss der Schwerkraft durch ein kalibriertes Glas-Kapillarviskosimeter bestimmt. Die dynamische Viskosität η wird erhalten, indem die gemessene kinematische Viskosität mit der Dichte ρ der Flüssigkeit multipliziert wird. Mit diesem Prüfverfahren werden kinematische Viskositäten von 0,2 mm2/ s bis 300 000 mm2/ s über einen Temperaturbereich von −20 °C bis +150 °C abgedeckt.ANMERKUNG Das mit diesem Dokument erhaltene Ergebnis hängt vom Verhalten der Probe ab dieses Dokument ist für Flüssigkeiten vorgesehen, für die in erster Linie Schubspannung und Schergeschwindigkeit proportional sind (Newtonsches Fließverhalten). Wenn sich jedoch die Viskosität signifikant mit der Schergeschwindigkeit ändert, können unterschiedliche Ergebnisse mit Viskosimetern unterschiedlichen Kapillardurchmessers erhalten werden. Das Verfahren und Präzisionswerte für Rückstandsheizöle, die unter gewissen Bedingungen nicht-newtonsches Verhalten zeigen, wurden ebenfalls aufgenommen.WARNUNG — Dieses Dokument beansprucht nicht, alle damit verbundenen Sicherheitsprobleme, soweit vorhanden, zu behandeln. Es liegt in der Verantwortung der Person, die das Dokument anwendet, vor der Anwendung geeignete Maßnahmen für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz des Personals zu ergreifen, und die Geltung weiterer diesbezüglicher Auflagen zu prüfen.
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