Sicherheit von Werkzeugmaschinen - Pneumatische Pressen
1.1 Diese Europäische Norm legt technische Sicherheitsanforderungen und Schutzmaßnahmen fest, dievon Konstrukteuren (wie in EN 292-1:1991, 3.11, definiert), Herstellern und Lieferanten von pneumatischenPressen anzuwenden sind, deren bestimmungsgemäße Verwendung die Kaltbearbeitung von Metall oderteilweise aus Metall bestehendem Werkstoff, wie in 3.1.13 definiert, ist und ab hier als Maschinen bezeichnetwerden.Diese Norm gilt auch für Maschinen die in Fertigungssystemen integriert sind, wenn die auftretendenGefahren und Risiken vergleichbar mit denen einer separat betriebenen Maschine sind.1.2 Diese Norm gilt auch für pneumatische Pressen:- deren hauptsächlicher Verwendungszweck die Kaltbearbeitung von Metall ist und die in gleicher Weisefür die Bearbeitung von anderem Tafelmaterial (z. B. Pappe, Kunststoff, Gummi, Leder) und Metallpulvereingesetzt werden sollen - die mit einem hydropneumatischen Druckverstärker versehen sind.1.3 Die in dieser Norm enthaltenen Anforderungen beziehen die bestimmungsgemäße Verwendung mit ein,wie in EN 292-1:1991, 3.12, definiert. Diese Norm unterstellt Zugang zur Presse von allen Seiten, behandeltdie in Abschnitt 4 beschriebenen Gefährdungen und legt die Sicherheitsmaßnahmen sowohl für den Bedienerals auch andere exponierte Personen fest.1.4 Diese Norm gilt auch für Zusatzeinrichtungen, die fester Bestandteil der Presse sind. Diese Norm giltauch für die, in einer automatischen Fertigungslinie integrierten Fertigungssysteme, bei denen dieGefährdungen und Risiken vergleichbar sind mit denen an einzelnen Maschinen.1.5 Diese Norm gilt nicht für Maschinen, deren Hauptzweck ist:a) Schneiden von Blech mit einer Tafelschere b) Biegen oder Abkanten mit pneumatischen Gesenkbiegepressen oder pneumatischen Schwenkbiegemaschinen c) Punktschweißen d) Rohrbiegen e) Richten f) Kaltmassivumformung g) Schlagen mit Drucklufthammer h) Verdichtung von Metallpulver.(...)
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