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NBN EN 996+A3:2009

Rammausrüstung - Sicherheitsanforderungen

WITHDRAWN

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 151
Status
WITHDRAWN
Publication date
20 May 2009
ICS Code
91.220 (Construction equipment)
Withdrawn Date
25 July 2014
Price
€ 50,00

About this training

Summary

1.1 Diese Norm enthält Sicherheitsanforderungen an Rammausrüstungen für folgende Einsatzzwecke:
a) Herstellung von Gründungen, Dichtwänden oder Stützwänden unter Verwendung von Pfählen oder anderen Rammelementen
b) Ziehen von Rammgut
c) Einbringen von Wasserhaltungs oder Injektionselementen.
Die Rammelemente können aus Holz, Beton (Fertigteil- oder Ortbeton) oder aus Stahl (Rohre oder Walzprofile) hergestellt sein. Darüber hinaus können sie ein Schlosssystem zur Verbindung nebeneinander liegender Rammelemente besitzen.
1.2 Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die auf Rammausrüstungen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den Empfehlungen des Herstellers in den folgenden Zusammenhängen verwendet werden (siehe Anhang A):
- Transport der Ausrüstung
- Auf und Abbau
- Ausrüstung im und außer Betrieb
- Umsetzen zwischen Rammpositionen
- Lagerung der Ausrüstung.
Diese Europäische Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Eliminierung oder Reduzierung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen ausgehen.
1.3 Die Rammausrüstung umfasst:
a) Ramme, bestehend aus Trägergerät (auf Raupen, Rädern oder Schienen, schwimmendes Gerät), Mäkleranbauausrüstungen, Mäkler oder andere Führungssysteme, z. B. in direkt angebauter, mastge-stützter, frei hängender Ausführung, mit Führungskäfig oder frei reitend
b) Ramm und Zieheinrichtung, wie z. B. Schlaghämmer, Ziehhämmer, Rüttler oder statische Ramm und Zieheinrichtungen
c) Zubehörteile, wie z. B. Schlaghauben, Rammhauben, Platten, Rammjungfern, Klemmvorrichtungen, Halte- und Führungseinrichtungen, Schallschutzeinrichtungen sowie Stoß / Schwingungsdämpfer, Kraftstationen/ Generatoren und Personenlifts oder plattformen.
1.4 Diese Norm gilt darüber hinaus für Schlitzwandausrüstungen. Der normative Anhang C enthält zusätzlich besondere Anforderungen an Schlitzwandausrüstungen.
1.5 Ist das Trägergerät einer Ramme ein Bagger, Kran usw., (...)