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NBN EN 1570+A2:2009

Sicherheitsanforderungen an Hubtische

WITHDRAWN

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 98
Status
WITHDRAWN
Publication date
02 October 2009
Replaced by
NBN EN 1570-1:2011
ICS Code
53.020.99 (Other lifting equipment)
Withdrawn Date
26 October 2011
Price
€ 50,00

About this training

Summary

1.1 !Dieses Dokument beschreibt Sicherheitsanforderungen für Hubtische zum Heben und/ oder Senken von Gütern und/ oder Personen in Zusammenhang mit der Bewegung der vom Hubtisch gehobenen Güter (d. h. nicht für die Benutzung von Personen allein) bis zu einem vertikalen Hub von 3,0 m."
1.2 Diese Europäische Norm behandelt von Hubtischen ausgehende signifikante Gefährdungen, wenn diese bestimmungsgemäß unter den vom Hersteller vorgesehenen Bedingungen (siehe Abschnitt 4) benutzt werden. Diese Europäische Norm beschreibt die geeigneten technischen Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderung der Risiken, die sich aus den zutreffenden Gefährdungen ergeben.
1.3 Sowohl kraftbetriebene als auch handbetriebene Hubtische, die ortsfest oder ortsveränderlich sein können, werden erfasst.
1.4 !Dieses Dokument findet keine Anwendung auf folgende Geräte:
- dauerhaft eingebaute Hubtische, die eine Kabine besitzen und festgelegte Ebenen eines Gebäudes anfahren
- dauerhaft eingebaute Hubtische mit einem vertikalen Hub über 2,0 m, die keine Kabine besitzen und festgelegte Ebenen eines Gebäudes anfahren
- kraftbetriebene Hubplattformen für Behinderte
- Hubtische als Bodengeräte der Luftfahrt
- Hubtische für die Verwendung auf Schiffen
- fahrbare Hubarbeitsbühnen
- Fahrzeug-Hebebühnen für die Instandhaltung
- fahrbare Hubtische zur Feuerbekämpfung
- fahrbare Hubtische, die als Gabelstapler, Gabelhubwagen und Kommissionierhubwagen verwendet werden
- fahrbare Hubwagen mit mehr als 1,6 m/ s Fahrgeschwindigkeit
- Regalbediengeräte
- Versenk- und Hebevorrichtungen von Theaterbühnen."
1.5 Diese Norm berücksichtigt keinen verbrennungsmotorischen Antrieb des Hubtisches.
Diese Norm legt keine zusätzlichen Anforderungen fest für:
- Betrieb unter erschwerten Bedingungen (z. B. extremes Klima, Anwendungen im Gefrierbereich, starke Magnetfelder)
- Betrieb, der besonderen Regelungen unterliegt (z. B. explosive Atmosphäre, Bergwerk)
- (....)