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NBN EN 1870-6+A1:2009

Sicherheit von Holzbearbeitungsmaschinen - Kreissägemaschinen - Teil 6: Brennholzkreissägemaschinen und kombinierte Brennholz- und Tischkreissägemaschinen, mit Handbeschickung und/oder Handentnahme

WITHDRAWN

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 142
Status
WITHDRAWN
Publication date
20 November 2009
Replaced by
NBN EN 1870-6:2017
ICS Code
79.120.10 (Woodworking machines)
Withdrawn Date
22 November 2017
Price
€ 50,00

About this training

Summary

Dieses Dokument detailliert alle in Abschnitt 4 aufgeführten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungs-situationen und Gefährdungsereignisse, die auf Brennholzkreissägemaschinen und kombinierte Brennholz- und Tischkreissägemaschinen mit Handbeschickung und / oder Handentnahme zutreffen - im Folgenden als " Maschinen" bezeichnet - die zum Schneiden von Massivholz konstruiert sind.
Diese Europäische Norm behandelt bei einer kombinierten Brennholzkreissägemaschine und Holz¬spalt-maschine nur den Brennholzkreissägenteil. Hinsichtlich der Anforderungen für den holzspaltenden Teil dieser Maschine siehe EN 609-1:1999 und EN 609-2:1999.
Diese Europäische Norm behandelt bei CNC-Maschinen nicht die Gefährdungen im Zusammenhang mit der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV).
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
- Rundholzsägemaschinen, bei denen zum Schneiden des Werkstücks das Sägeaggregat bewegt wird (Brennholzkappsägemaschinen)
- Maschinen mit schrägstellbarem Sägeblatt
- handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge oder irgendwelche Einrichtungen, die ihre Verwen-dung in einer anderen Weise, z. B. in einer Stationäreinrichtung, ermöglichen
ANMERKUNG 1 Handgeführte motorbetriebene Elektrowerk¬zeuge und Sägetische, die eine Gesamtheit mit einem handge¬führten motorbetriebenen Elektrowerkzeug bilden, sind in EN 60745-1:2006 zusammen mit EN 60745-2-5:2007 erfasst.
- Maschinen mit Antrieb durch eingebauten Verbrennungsmotor.
Diese Europäische Norm ist in erster Linie auf Maschinen anzuwenden, die nach dem Datum der Herausgabe dieser Europäischen Norm hergestellt werden.
ANMERKUNG 2 Die von dieser Europäischen Norm erfassten Maschinen sind in der Maschinenrichtlinie 98/ 37/ EG, A.1.1 und A.1.2 aufgeführt.