You are currently visiting the website in English. Information of the German variant is now shown.
NBN EN 1010-4+A1:2010

Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsanforderungen an Konstruktion und Bau von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen - Teil 4: Buchbinderei-, Papierverarbeitungs- und Papierveredelungsmaschinen

WITHDRAWN

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 198
Status
WITHDRAWN
Publication date
16 December 2009
ICS Code
37.100.10 (Reproduction equipment)
85.100 (Equipment for the paper industry)
Withdrawn Date
14 December 2023
Price
€ 50,00

About this training

Summary

Dieses Dokument gilt für:
- Buchbindereimaschinen:
- Heft-, Niet-, Öse- und Ansetzmaschinen
- Sammelhefter
- Zusammentragmaschinen
- Klebebinder
- Papierbohrmaschinen
- Bündelpressen
- Bücherpressen
- Bogenfalzmaschinen
- Buchfertigungsstraßen
- Buchrückenrunde- und Abpressmaschinen
- Buchblockhinterklebe- und Kapitalmaschinen
- Bucheinhängemaschinen
- Falzeinbrennmaschinen.
- Papierverarbeitungsmaschinen:
- Briefumschlag-, Versandtaschenmaschinen
- Hygieneartikelmaschinen
- Einsteckmaschinen
- Kreuzleger
- Papierprägemaschinen.
- Papierveredelungsmaschinen:
- Beschichtungsmaschinen
- Kaschiermaschinen.
Dieses Dokument ist gemeinsam mit !EN 1010-1:2004+A1" anzuwenden. Beide Teile zusammen behandeln alle signifikanten Gefährdungen, die auf die Buchbinderei-, Papierverarbeitungs- und Papier-veredelungsmaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorhersehbaren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Die spezifischen Anforderungen in EN 1010-4 haben Vorrang vor entspre¬chenden Anforderungen in der !EN 1010-1:2004+A1" .
Dieses Dokument befasst sich nicht mit Risiken, die durch Lärm entstehen, der von den Maschinen erzeugt wird. Dies ist grundlegend in !EN 1010-1:2004+A1" behandelt. Jedoch gibt es für Falzmaschinen, Briefumschlag- und Versandtaschenmaschinen und Hygieneartikelmaschinen Anforderungen bezüglich Lärmminderung.
Dieses Dokument gilt nicht für Buchbinderei-, Papierverarbeitungs- und Papierveredelungsmaschinen, die hergestellt wurden, bevor CEN dieses Dokument veröffentlichte.