Gasbefeuerte Warmlufterzeuger mit erzwungener Konvektion zum Beheizen von Räumen für den häuslichen Gebrauch mit einer Nennwärmebelastung nicht über 70 kW, ohne Gebläse zur Beförderung der Verbrennungsluft und/oder Abgase
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an und Prüfverfahren für die Sicherheit und Leistungsfähigkeit gasbefeuerter Warmlufterzeuger für den häuslichen Gebrauch mit einem oder mehreren Brennern ohne Gebläse und ohne ein Gebläse zur Beförderung der Verbrennungsluft und/ oder des Rauchgases (nachfolgend kurz " Geräte" genannt) fest.Diese Europäische Norm gilt für Geräte der Typen B11, B11AS, B11BS, B41, B41AS, B41BS, C11, C21, C31 und C41, deren Wärmebelastung 70 kW (bezogen auf den Heizwert) nicht übersteigt und die hauptsächlich für den Gebrauch in aus nur einer Einheit bestehenden Wohnungen bestimmt sind. Die Abgabe der Warmluft kann durch Leitungen erfolgen.Diese Norm gilt nicht für:a) Geräte mit Brennwertnutzung b) Geräte zur Aufstellung im Freien c) Doppelzweck-Klimaanlagen (zum Heizen und Kühlen) d) Geräte, bei denen die Luft mittels einer Zwischenflüssigkeit erwärmt wird e) Geräte mit Gasbrennern mit Gebläse f) Geräte mit einer handbetätigten oder automatischen Einrichtung zur Einstellung der Verbrennungs-luftzufuhr oder der Abgasabführung (einschließlich Abgasdrosselklappen) g) tragbare oder transportable Geräte mit erzwungener Konvektion h) Geräte mit mehreren Heizelementen mit nur einer Strömungssicherung i) Geräte mit mehr als einem Abgasstutzen j) Geräte der Bauarten C21 und C41 für Gase der dritten Familie.ANMERKUNG Für Geräte der Bauart C41 siehe alle Anforderungen und Prüfverfahren für Geräte der Bauart C21, wenn nichts anderes vermerkt ist.k) Geräte, die innerhalb der Abgasleitungen bei den üblichen Betriebsbedingungen für andauernde Konden-sation ausgelegt sind l) Geräte mit Abgasleitungen aus nichtmetallischen Werkstoffen (POCEDs).Diese Norm ist nur anwendbar für Geräte, die für eine Typprüfung vorgesehen sind. (...)
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