Gasbefeuerte Warmlufterzeuger mit verstärkter Konvektion für den nicht-häuslichen Gebrauch mit einer Nennwärmebelastung nicht über 300 kW, mit Gebläse zur Beförderung der Verbrennungsluft und/oder der Abgase
Diese Europäische Norm spezifiziert die Anforderungen an und Prüfverfahren für die Sicherheit und Leistungsfähigkeitgasbefeuerter Warmlufterzeuger für den nicht häuslichen Gebrauch mit einem Gebläse zurBeförderung der Verbrennungsluft und/ oder des Rauchgases (nachfolgend kurz „Geräte“ genannt). Diesumfasst auch Geräte mit Gebläsebrennern.Diese Europäische Norm gilt für Geräte der Bauarten B12, B13, B14, B22, B23, B42, B43, B44, B52, B53, C12,C13, C32, C33, C62 und C63, deren Wärmebelastung 300 kW (bezogen auf den Heizwert) nicht übersteigt, unddie hauptsächlich für den Gebrauch in anderen als nur aus einer Einheit bestehenden Wohnungen bestimmtsind. Sie gilt auch für Geräte, die im Freien aufgestellt werden. Die Abgabe der Warmluft kann durchLeitungen oder direkt in den zu beheizenden Raum erfolgen.Für Geräte der Bauarten C62 und C63 gilt diese Europäische Norm nur, wenn solche Geräte letztlich für dieInstallation in gleicher Art wie die Geräte der Bauart C3 vorgesehen sind.Diese Norm gilt nicht für:a) Geräte, die für die Verwendung in einer einzelnen Wohnung vorgesehen sind b) Geräte mit Brennwertnutzung c) Geräte mit atmosphärischen Brennern ohne Gebläse zur Beförderung der Verbrennungsluft und/ oder desRauchgases d) Doppelzweck-Klimaanlagen (zum Heizen und Kühlen) e) Geräte, bei denen die Luft mittels einer Zwischenflüssigkeit erwärmt wird f) Geräte mit einer handbetätigten oder automatischen Einrichtung zur Einstellung der Verbrennungsluftzufuhroder der Abgasabführung (einschließlich Abgasdrosselklappen) g) tragbare oder transportable Geräte mit erzwungener Konvektion h) Geräte mit mehreren Heizelementen mit nur einer Strömungssicherung i) Geräte mit mehr als einem Abgasstutzen j) Geräte, die innerhalb der Abgasleitungen bei den üblichen Betriebsbedingungen für andauernde Kondensationausgelegt sind
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