Feste Biobrennstoffe - Brennstoffspezifikationen und -klassen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Diese Europäische Norm legt die qualitätsbezogenen Brennstoffklassen und Spezifikationen für feste Biobrennstoffefest. Entsprechend dem für die Normungsarbeit zugeteilten Mandat umfasst der Aufgabenbereichdes CEN/ TC 335 nur feste Biobrennstoffe, die aus folgenden Quellen stammen:a) Produkte aus der Land- und Forstwirtschaft b) pflanzliche Abfälle aus der Land- und Forstwirtschaft c) pflanzliche Abfälle aus der Lebensmittel verarbeitenden Industrie d) Holzabfälle, ausgenommen Holzabfälle, die im Ergebnis der Behandlung mit Holzschutzmitteln oderAufbringung von Beschichtungen halogenierte organische Verbindungen oder Schwermetalle enthaltenkönnen und zu denen insbesondere Holzabfälle gehören, die von Bau- und Abbrucharbeiten stammen e) faserige pflanzliche Abfälle aus der Herstellung von natürlichem Zellstoff und aus der Herstellung von Papieraus Zellstoff, sofern sie am Herstellungsort mitverbrannt werden und die erzeugte Wärme genutztwird f) Korkabfälle.ANMERKUNG 1 Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, wurde Abbruchholz nicht in den Anwendungsbereich dieserEuropäischen Norm aufgenommen. Abbruchholz ist Gebrauchtholz, das aus dem Abriss von Gebäuden oder sonstigenBauwerken stammt (prEN 14588).ANMERKUNG 2 Aquatische Biomasse fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm.
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