Flüssige Mineralölerzeugnisse - Bestimmung des Gehaltes an Fettsäuremethylester (FAME) in Mitteldestillaten - Infrarotspektrometrisches Verfahren
Diese Europäische Norm legt ein Prüfverfahren zur Bestimmung des Gehaltes von Fettsäuremethylestern(FAME, en: Fatty Acid Methyl Esters) in Dieselkraftstoff oder Heizöl mit Hilfe der Infrarotspektrometrie immittleren Infrarotbereich fest, und zwar für FAME-Gehalte in den beiden folgenden Messbereichen:⎯ Messbereich A: für FAME-Gehalte von etwa 0,05 % (V/ V) bis etwa 3 % (V/ V) ⎯ Messbereich B: für FAME-Gehalte von etwa 3 % (V/ V) bis etwa 20 % (V/ V).Höhere FAME-Gehalte können vom Grundsatz her ebenfalls nach entsprechender Verdünnung analysiertwerden, jedoch enthält diese Norm gegenwärtig keine Präzisionsangaben für nicht in den genanntenMessbereichen liegende Ergebnisse.Das Prüfverfahren ist anwendbar auf Proben, für die das enthaltene FAME den AnforderungsnormenEN 14214 bzw. EN 14213 entspricht. Zuverlässige Ergebnisse können nur dann erhalten werden, wenn dieProben keine signifikanten Anteile an anderen Komponenten enthalten, die die Bestimmung stören können.Insbesondere gilt dies für Ester und andere Carbonylverbindungen, die ebenfalls starke Absorptionsbandenim für die FAME-Bestimmung benutzten Spektralbereich aufweisen. Wenn solche Störkomponentenvorhanden sind, wird dieses Prüfverfahren erwartungsgemäß zu hohe FAME-Gehalte ausweisen.ANMERKUNG 1 Für die Zwecke dieses Dokuments wird zur Angabe des Volumenanteils ϕ einer Substanz derAusdruck „% (V/ V)“ verwendet.ANMERKUNG 2 Für die Umrechnung des FAME-Gehaltes von „g FAME je Liter“ in „% (V/ V)“ wird eine mittlere festeDichte für FAME von 883,0 kg/ m3 verwendet.WARNUNG — Die Anwendung dieses Verfahrens kann den Einsatz gefährlicher Stoffe, Arbeitsgängeund Geräte mit sich bringen. Diese Norm gibt nicht vor, alle mit ihrer Anwendung verbundenen Sicherheitsproblemeanzusprechen. Der Anwender dieser Norm ist dafür verantwortlich, vorher angemesseneMaßnahmen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheit zu ergreifen und die Anwendbarkeiteinschränkender Vorschriften zu ermitteln.
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