Verpackung - Blindenschrift auf Arzneimittelverpackungen
Diese Europäische Norm legt Anforderungen fest und stellt Anleitungen bereit für die Aufbringung der Blindenschrift zur Kennzeichnung von Arzneimitteln.ANMERKUNG 1 Die Kennzeichnung von in den Verkehr gebrachten Arzneimitteln und die Aufbringung der Blinden-schrift in Übereinstimmung mit dieser Europäischen Norm erfüllen die Anforderungen der Europäischen Richt-linie 2001/ 83/ EG Artikel 56 (a) in der von der Richtlinie 2004/ 27/ EG [1] geänderten Form.ANMERKUNG 2 Die Anforderungen dieser Europäischen Norm können in anderen Bereichen, wenn zutreffend, angewendet werden.
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