Festlegungen für Mörtel im Mauerwerksbau - Teil 2: Mauermörtel
Diese Europäische Norm legt die Anforderungen für im Werk hergestellten Mauermörtel (für Lager-, Stoß- undLängsfugen, Fugenglattstrich, nachträgliches Verfugen) zur Verwendung in Wänden, Pfeilern und Trennwändenaus Mauerwerk (z. B. Verblendmauerwerk und verputztes Mauerwerk, tragende und nicht tragendeMauerwerkskonstruktionen für Hoch- und Tiefbauten) fest.Diese Europäische Norm beschreibt für Frischmörtel die Leistungsanforderungen in Bezug auf Chloridgehalt, Luftgehalt, Rohdichte, Verarbeitbarkeitszeit und Korrigierbarkeitszeit (nur für Dünnbettmörtel). Für Festmörtel werden die Leistungsanforderungen z. B. in Bezug auf Druckfestigkeit, Verbundfestigkeit und Rohdichte definiert. Alle Eigenschaften werden nach den entsprechend festgelegten Prüfverfahren, die in gesonderten Europäischen Normen enthalten sind, ermittelt.Diese Europäische Norm stellt ein Verfahren zum Nachweis der Übereinstimmung der Produkte mit dieser Europäischen Norm zur Verfügung.Anforderungen an die Kennzeichnung der von dieser Europäischen Norm abgedeckten Produkte sind enthalten.Diese Norm gilt für Mauermörtel nach Abschnitt 3 mit Ausnahme von Baustellenmörtel. Diese Europäische Norm oder Teile davon können jedoch im Zusammenhang mit Anwendungsvorschriften und nationalen Festlegungen auch für Baustellenmörtel angewendet werden.
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