Sicherheit von Flurförderzeugen - Elektrische Anforderungen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen für Flurförderzeuge mit batterieelektrischem Antrieb
Diese Norm schreibt die elektrischen und damit zusammenhängenden mechanischenSicherheitsanforderungen für die Auslegung und Herstellung der elektrischen Ausrüstung von Flurförderzeugenmit batterieelektrischem Antrieb (im folgenden Flurförderzeuge genannt) mit Nennspannungen des Flurförderzeug-Systems bis 240 V vor. Der Anhang A ist normativ und enthält die Anforderungen für " Steckvorrichtungenfür Antriebsbatterien" . Der Anhang B ist normativ und gilt für " Elektromotoren – Leistungsabgabeund Prüfanforderungen" , und der Anhang C ist normativ und gilt für " Elektromagnetische Schütze" .ANMERKUNG 1 Auf diese Norm wird in getrennten Normen, die die nichtelektrischen Anforderungen verschiedenerFlurförderzeugtypen abdecken, Bezug genommen.ANMERKUNG 2 Diese Norm behandelt nicht die Ladung der Fahrzeugbatterien (CENELEC TC 21X bereitet Sicherheitsnormenfür die Ladung der Batterien vor).
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