Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsanforderungen an Konstruktion und Bau von Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen - Teil 1: Gemeinsame Anforderungen
1.1 Dieses Dokument gilt für Druckmaschinen zum Drucken auf Papier und ähnlichen Stoffen einschließlich Siebdruckmaschinen als Druckmaschinen gelten auch Einrichtungen und Arbeitsmittel für die Druckvorstufe und Zusatz-einrichtungen für Druckmaschinen. Unter die Norm fallen auch Maschinen, die für das Papier-, Produkt-, Druckform- oder Farbhandling erforderlich sind (vor und nach dem Druck) sowie Maschinen zum Reinigen von Druckformen und zur Prüfung der Druckqualität (Druckhilfsmaschinen). Maschinen zur Be- oder Verarbeitung sowie Veredelung von Papier, Pappe und ähnlichen Stoffen, die in ähnlicher Weise be- oder verarbeitet oder veredelt werden (Papierverarbeitungsmaschinen, Papier-veredelungsmaschinen). ANMERKUNG Ähnliche Stoffe sind z. B. Flach- und Wellpappe, Kunststoff-Folie, Aluminiumfolie, Blech und Fotopapier. 1.2 Dieses Dokument behandelt alle gemeinsamen signifikanten Gefährdungen, die auf die Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und entsprechend den vorherseh-baren Bedingungen des Herstellers verwendet werden (siehe Abschnitt 4). !gestrichener Text" 1.3 Dieses Dokument gilt nicht für Druck- und Papierverarbeitungsmaschinen, die hergestellt wurden, bevor CEN dieses Dokument veröffentlichte. 1.4 Dieses Dokument gilt nicht für: Rollenschneidemaschinen und Querschneider der Papierausrüstung (Querschneider mit Abrollung) (siehe EN 1034-1:2000, EN 1034-3:2000, !EN 1034-5:2005" ) Zusammentragmaschinen für den Bürobereich, die mit Reib- (Friktions-) Anlegern ausgerüstet sind Postbearbeitungsmaschinen Maschinen für das Füllen von Verpackungen (z. B. Maschinen zum Formen, Füllen und Verschließen) Textildruckmaschinen.
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