Feste Biobrennstoffe - Brennstoffspezifikationen und klassen - Teil 5: Stückholz für nichtindustrielle Verwendung
Diese Europäische Norm legt die qualitätsbezogenen Brennstoffklassen und -spezifikationen für Stückholz für nichtindustrielle Verwendung fest. Die vorliegende Europäische Norm umfasst nur Stückholz, das aus folgenden Rohmaterialien hergestellt wurde (siehe EN 14961-1:2010, Tabelle 1): - 1.1.1 Vollbäume ohne Wurzeln - 1.2.1 Chemisch unbehandelte Holzrückstände - 1.1.3 Stammholz - 1.1.4 Waldrestholz (dicke Zweige, Baumkronen usw.). ANMERKUNG Um keine Zweifel aufkommen zu lassen, wurde Abbruchholz nicht in den Anwendungsbereich dieser Europäischen Norm aufgenommen. Abbruchholz ist „Gebrauchtholz, das aus dem Abriss von Gebäuden oder sonstigen Bauwerken stammt“ (FprEN 14588:2010, 4.52).
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