Leitfaden für die Erarbeitung von Normen des CEN/TC 158
Üblicherweise enthält eine Helmnorm einen Abschnitt zu Anforderungen und einen Abschnitt zu Prüfungen.1.1 Abschnitt zu AnforderungenEs sollten immer mindestens die nachfolgend angegebenen Themengebiete angesprochen werden. Weitere Anforderungen, die hier nicht enthalten sind, sind vom Typ des Helms abhängig, für den die Norm geschrieben wird.Die Auswahl der Leistungsanforderungen sollte auf dem Risiko für den Träger beruhen und seiner Fähigkeit, während des Helmtragens die auszuführenden Aufgaben zu erfüllen.Es wird empfohlen, dass diese Kriterien in der Einleitung zur Helmnorm angegeben werden (und möglicherweise ebenfalls im Anwendungsbereich), damit die Risiken und Arbeitsaktivitäten, die die Norm umfassen soll, klargestellt sind. Es kann außerdem sinnvoll sein, den Verletzungsgrad anzugeben, der als tolerierbar betrachtet wird, wenn der Helm die Leistungsanforderungen erfüllt. Das muss vorsichtig formuliert werden – es solltedarf weder der Eindruck entstehen, dass dadurch der Anwender von der Notwendigkeit befreit ist, seine eigene Risikobeurteilung vor der Auswahl/ Verwendung eines Helms durchzuführen, noch sollte ausgeschlossen werden, dass der Helm wohlüberlegt außerhalb seines eigentlichen Anwendungsbereichs verwendet wird.Die Stufe der Leistungsanforderung sollte auf dem Schweregrad der zu tolerierenden Verletzung beruhen. Für eine besondere Leitlinie zum entsprechenden Thema ist auf CEN/ TR 16148 zu verweisen. Ist eine Leistungsanforderung vorhanden, muss auch ein entsprechendes Prüfverfahren vorliegen.1.2 Abschnitt zu PrüfungenBevor eine Prüfung für eine besondere Anforderung festgelegt wird, ist zu überprüfen, ob ein entsprechender Teil von EN 13087 vorhanden ist. Ist das nicht der Fall oder wird EN 13087 von der Arbeitsgruppe nicht als geeignet empfunden, sollte die Arbeitsgruppe ein Prüfverfahren erstellen und es in die Helmnorm aufnehmen.
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