Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Kennzeichnung von Flaschen und Fässern
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Stempelung von ortsbeweglichen wiederbefüllbaren Flaschen und metallischen Fässern für Flüssiggas (LPG en: Liquefied Petroleum Gas) fest, einschließlich: LPG-Flaschen aus Stahl, ausgelegt und hergestellt in Übereinstimmung mit EN 1442, EN 14140, EN 12807 oder einer gleichwertigen Norm oder von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Vorschrift - metallischer LPG-Fässer, ausgelegt und hergestellt in Übereinstimmung mit EN 14893 oder einer gleichwertigen Norm oder von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Vorschrift - geschweißter LPG-Flaschen aus Aluminium, ausgelegt und hergestellt in Übereinstimmung mit EN 13110 oder einer gleichwertigen Norm oder von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Vorschrift - LPG-Flaschen aus Verbundwerkstoffen, ausgelegt und hergestellt in Übereinstimmung mit EN 14427 oder einer gleichwertigen Norm oder von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Vorschrift.ANMERKUNG Alle diese Gefäßarten werden in der gesamten vorliegenden Norm als „Flaschen“ bezeichnet.Diese Norm legt keinerlei Anforderungen an die Produkt-, Gefährdungs- oder sicherheitsrelevante Verpackungskennzeichnung fest, die zur Erfüllung der ADR- oder anderer gesetzlicher Anforderungen erforderlich sein können.
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