Sicherheitsanforderungen an Hubtische - Teil 1: Hubtische, die bis zu zwei feste Haltestellen anfahren
Diese Europäische Norm beschreibt Sicherheitsanforderungen für Industriehubtische zum Hebenund/ oder Senken von Gütern und Bedienpersonen:⎯ wobei der Hubtisch keine feste Haltestelle durchfährt ⎯ wobei nicht mehr als 2 feste Haltestellen angefahren werden.1.2 Diese Europäische Norm behandelt alle von Hubtischen ausgehenden signifikanten Gefährdungen,wenn diese bestimmungsgemäß nach der Bedienungsanleitung und unter den darin vorgesehenenBedingungen (einschließlich vorhersehbarer Fehlanwendung) benutzt werden (siehe Abschnitt 4). DieseEuropäische Norm beschreibt die geeigneten technischen Maßnahmen zur Vermeidung oder Verminderungder Risiken, die sich aus den zutreffenden Gefährdungen ergeben.1.3 Sowohl kraftbetriebene als auch handbetriebene Hubtische, die ortsfest oder ortsveränderlich seinkönnen, werden erfasst.1.4 Diese Europäische Norm findet keine Anwendung auf folgende Geräte:⎯ Hubtische zum Heben von Gütern, die mehr als 2 Haltestellen eines Gebäudes anfahren und derenHubgeschwindigkeit 0,15 m/ s (EN 1570-2) nicht überschreitet ⎯ Hubtische zum Heben von Bedienungspersonen, die mehr als 2 Haltestellen eines Gebäudes anfahrenund deren Hubgeschwindigkeit 0,15 m/ s (EN 1570-3) nicht überschreitet ⎯ Hubtische zum Tragen von Bedienungspersonen mit einer vollständig eingebauten Einhausung(EN 1570-3) ⎯ Dauerhaft und vorübergehend eingebaute Hubtische, die festgelegte Ebenen eines Gebäudes zumTransportieren von Bedienpersonen anfahren, mit einer vertikalen Hubgeschwindigkeit, die 0,15 m/ s(EN 81-1 und EN 81-2) überschreitet ⎯ Hubtische mit Flach- oder Zahnriemenantrieb zum Heben von Bedienpersonen ⎯ Hubtische, deren Hubgeschwindigkeit 0,15 m/ s überschreitet (es sei denn der Hubtisch ist sicher durchdie Einbauposition und es werden keine Personen transportiert) ⎯ Kraftbetriebene Hubplattformen für Behinderte (EN 81-41) ⎯ Fahrbare Hubtische als Flughafenbodengeräte (EN 1915-2 und EN 12312-1) ⎯ Hubtische, die als Teil eines Aufzuges nach der Aufzugsrichtlinie (95/ 16/ EG) ausgelegt werden ⎯ Hubtische für die Verwendung auf Schiffen ⎯ Fahrbare Hubarbeitsbühnen (EN 280) ⎯ Feststehende Hubarbeitsbühnen ⎯ Fahrzeughebebühnen für die Instandhaltung (EN 1493) ⎯ Fahrbare Hubtische zur Feuerbekämpfung (EN 1777) ⎯ Fahrbare Hubtische, die als Gabelstapler und Kommissionierhubwagen verwendet werden ⎯ Fahrbare Hubtische mit einer horizontalen Fahrgeschwindigkeit von mehr als 1,6 m/ s
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