Feste Biobrennstoffe - Brennstoffspezifikationen und -klassen - Teil 6: Nicht-holzartige Pellets für nichtindustrielle Verwendung
Diese Europäische Norm legt die qualitätsbezogenen Brennstoffklassen und spezifikationen für nicht-holzartige Pellets für nichtindustrielle Verwendung fest. Die vorliegende Europäische Norm umfasst nur nicht-holzartige Pellets, die aus folgenden Rohmaterialien hergestellt wurden (siehe EN 14961 1:2010, Tabelle 1):- 2 halmgutartige Biomasse ANMERKUNG 1 Halmgutartige Biomasse stammt von Pflanzen mit einem nicht-holzartigen Stängel, die am Ende der Wachstumssaison absterben. Dazu gehören Getreide oder Saatgutpflanzen aus der Lebensmittel verarbeitenden Industrie und deren Nebenprodukte, wie z. B. Getreidestroh.- 3 Biomasse von Früchten - 4 definierte und undefinierte Mischungen von Biomasse.ANMERKUNG 2 Gruppe 4 definierte und undefinierte Mischungen umfasst definierte und undefinierte Mischungen aus den auf der Herkunft beruhenden Hauptgruppen fester Biobrennstoffe holzartige Biomasse, halmgutartige Biomasse und Biomasse von Früchten.Definierte Mischungen sind absichtlich gemischte Biobrennstoffe, während undefinierte Mischungen unabsichtlich gemischte Biobrennstoffe sind. Die Herkunft der definierten und undefinierten Mischungen sollte unter Anwendung von EN 14961 1:2010, Tabelle 1, beschrieben werden.Wenn eine definierte oder undefinierte Mischung von festen Biobrennstoffen chemisch behandeltes Material enthält, sollte dies angegeben werden.
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