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NBN EN ISO 11148-8:2012

Handgehaltene nicht elektrisch betriebene Maschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 8: Schleifmaschinen für Schleifblätter und Polierer (ISO 11148-8:2011)

ACTIVE

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Status
ACTIVE
Publication date
27 January 2012
ICS Code
25.140.10 (Pneumatic tools)
Withdrawn Date
Price
€ 121,00

About this training

Summary

Dieser Teil der ISO 11148 gilt für handgehaltene nicht elektrisch betriebene Maschinen (im nachstehenden
Text als ' Schleifmaschinen für Schleifblätter und Polierer' bezeichnet) zum Polieren und Schleifen mit Hilfe
aller Arten der Bewegung, z. B. rotierend, orbital und hin- und hergehend und unter Verwendung von
beschichteten Schleifmitteln und Polierhauben aus verschiedenen weichen Materialien und Endlosbändern.
Die Schleifmaschinen für Schleifblätter und Polierer können durch Druckluft, über Hydraulikflüssigkeit oder
Verbrennungsmotoren betrieben werden und sind dazu bestimmt, durch eine Bedienungsperson verwendet
und von dieser ohne oder mit einer Halterung, z. B. einer Ausgleichseinrichtung, mit einer oder beiden
Händen gehalten zu werden.
ANMERKUNG 1 Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Norm sind keine Schleifmaschinen für Schleifblätter und
Polierer bekannt, die durch Verbrennungsmotoren angetrieben werden. Sobald derartige Maschinen vorliegen, wird dieser
Teil der ISO 11148 entsprechend geändert.
Zu den Maschinen, die in diesem Teil der ISO 11148 behandelt werden, gehören:
- Bandschleifer
- Schwingschleifer
- Polierer
- Exzenterschleifer
- Scheibenschleifer
- Linearschleifer.
ANMERKUNG 2 Anhang B enthält Beispiele für Schleifmaschinen für Schleifblätter und Polierer.
In diesem Teil der ISO 11148 werden besondere Anforderungen an und Änderungen bezüglich Schleifmaschinen
für Schleifblätter und Polierer zum Zwecke des Spannens in einer Halterung nicht behandelt.
In diesem Teil der ISO 11148 werden alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder
Gefährdungsereignisse mit Ausnahme des Einsatzes von Schleifmaschinen für Schleifblätter und Polierern in
explosionsfähigen Atmosphären behandelt, wenn sie für den dafür vorgesehenen Verwendungszweck und
unter für den Hersteller vorhersehbaren Missbrauchsbedingungen angewendet werden.
ANMERKUNG 3 EN 13463-1 enthält Anforderungen an nicht elektrisch betriebene Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen
Atmosphären.