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NBN EN ISO 11148-10:2012

Handgehaltene nicht elektrische betriebene Maschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 10: Maschinen zum Pressen (ISO 11148-10:2011)

ACTIVE

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Status
ACTIVE
Publication date
27 January 2012
ICS Code
25.140.10 (Pneumatic tools)
Withdrawn Date
Price
€ 121,00

About this training

Summary

Dieser Teil der ISO 11148 gilt für handgehaltene nicht elektrisch betriebene Maschinen zum Pressen (im
nachstehenden Text als „Maschinen zum Pressen“ bezeichnet) zum Pressnieten, Stanzen, Formen, Pressen
und Schneiden von Metall, Kunststoff oder anderen Materialien. Die Maschinen zum Pressen können durch
Druckluft, über Hydraulikflüssigkeit oder Verbrennungsmotoren betrieben werden und sind dazu bestimmt,
durch eine Bedienungsperson verwendet und von dieser ohne oder mit einer Halterung, z. B. einer
Ausgleichseinrichtung, mit einer oder beiden Händen gehalten zu werden.
ANMERKUNG 1 Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Norm sind keine Maschinen zum Pressen bekannt, die
durch Verbrennungsmotoren angetrieben werden. Sobald derartige Maschinen vorliegen, wird dieser Teil der ISO 11148
entsprechend geändert.
Zu den Maschinen, die in diesem Teil der ISO 11148 behandelt werden, gehören:
- Maschinen für Quetschverbindungen
- Ringsprengmaschinen
- Maschinen zur Metallverformung (z. B. Eckenform-, Falt-, Drückmaschinen)
- Mutternsprengmaschinen
- Pressen
- Stanzen
- Nietpressmaschinen
- Schneidmaschinen mit parallelen Messern
- pneumatische Nietpressen mit Alligator-Kopf.
ANMERKUNG 2 Anhang B enthält Beispiele für Maschinen zum Pressen.
In diesem Teil der ISO 11148 wird der folgende Punkt nicht behandelt:
- besondere Anforderungen an und Änderungen bezüglich Maschinen zum Pressen zum Zwecke des
Spannens in einer Halterung.
In diesem Teil der ISO 11148 werden alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder
Gefährdungsereignisse mit Ausnahme des Einsatzes von Maschinen zum Pressen in explosionsfähigen
Atmosphären behandelt, wenn sie für den dafür vorgesehenen Verwendungszweck und unter für den
Hersteller vorhersehbaren Missbrauchsbedingungen angewendet werden.
ANMERKUNG 3 EN 13463-1 enthält Anforderungen an nicht elektrisch betriebene Geräte für den Einsatz in
explosionsfähigen Atmosphären.