Handgehaltene nicht elektrisch betriebene Maschinen - Sicherheitsanforderungen - Teil 12: Kleine Kreis-, oszillierende und Stichsägen (ISO 11148-12:2012)
WICHTIG — Die Farben, die in der elektronischen Datei dieses Dokuments dargestellt werden, können weder am Bildschirm noch ausgedruckt als wahre Darstellung gesehen werden. Für die Absicht eines Farbabgleichs, siehe ISO 3864-4, die kolorimetrische und fotometrische Angaben zusammen mit, als ein Leitfaden, Referenzierungen von Farbsystemen bereitstellt.Dieser Teil der ISO 11148 spezifiziert Sicherheitsanforderungen für handgehaltene nicht elektrisch betriebene Maschinen (im nachstehenden Text als „Kreis und oszillierende Sägemaschinen sowie Sägemaschinen mit hin und hergehendem Säge¬blatt“ bezeichnet) zum Sägen. Die Kreis und oszillierenden Sägemaschinen sowie die Sägemaschinen mit hin und hergehendem Sägeblatt können durch Druckluft, über Hydraulikflüssigkeit oder Verbrennungsmotoren betrieben werden und sind dazu bestimmt, durch eine Bedienungsperson verwendet und von dieser ohne oder mit einer Halterung, z. B. einer Ausgleichseinrichtung, mit einer oder beiden Händen gehalten zu werden.ANMERKUNG 1 Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Norm sind keine Kreis und oszillierenden Sägemaschinen sowie Sägemaschinen mit hin und hergehendem Sägeblatt (als Kreissägemaschinen mit (Diamant) Trennschleifscheiben mit gebundenen und/ oder mit Schleifmitteln mit Diamanten und Bornitrid) bekannt, die durch Verbrennungsmotoren angetrieben werden. Sobald derartige Maschinen vorliegen, wird dieser Teil der ISO 11148 entsprechend geändert.Zu den Maschinen, die in diesem Dokument behandelt werden, gehören:- Kreissägemaschinen - Kreismessermaschinen - oszillierende Sägemaschinen mit einem Sägeblatt mit einem Radius von höchstens 50 mm oder einer (Diamant )Trennschleifscheibe mit einem Radius von höchstens 100 mm - Maschinen mit oszillierendem Messer (zum Ausglasen von Windschutzscheiben) - Sägemaschinen mit hin und hergehendem Sägeblatt, einschließlich Stichsägemaschinen und Fuchs-schwanzsägemaschinen (Säbelsägen).ANMERKUNG 2 Anhang B enthält Beispiele für Kreis-, oszillierende und Stichsägemaschinen.ANMERKUNG 3 Kreissägemaschinen mit (Diamant) Trennschleifscheiben mit gebundenen und/ oder Hochleistungs¬schleifmitteln siehe Teil 7 dieser Reihe sowie ISO 19432.In diesem Dokument wird der folgende Punkt nicht behandelt:- besondere Anforderungen an und Änderungen bezüglich Kreis und oszillierenden Sägemaschinen sowie Sägemaschinen mit hin und hergehendem Sägeblatt zum Zwecke des Spannens in einer Halterung.In diesem Teil der ISO 11148 werden alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen oder Gefährdungsereignisse relevant für Kreis und oszillierenden Sägemaschinen sowie Sägemaschinen mit hin und hergehendem Sägeblattbehandelt, wenn sie für den dafür vorgesehenen Verwendungszweck und unter für den Hersteller vorhersehbaren Missbrauchsbedingungen angewendet werden mit Ausnahme des Einsatzes von Kreis und oszillierenden Sägemaschinen sowie Sägemaschinen mit hin und hergehendem Sägeblatt in explosionsfähigen Atmosphären.ANMERKUNG 4 EN 13463 1 enthält Anforderungen an nicht elektrisch betriebene Geräte für den Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären.
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