Flüssiggas-Geräte und Ausrüstungsteile - Kennzeichnung von Flaschen und Fässern
Diese Europäische Norm legt Anforderungen an die Stempelung von ortsbeweglichen wiederbefüllbaren Flaschen und metallischen Fässern für Flüssiggas (LPG, en: Liquefied Petroleum Gas) fest, einschließlich:- LPG-Flaschen aus Stahl, ausgelegt und hergestellt nach EN 1442, EN 14140, EN 12807 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk - metallischer LPG-Fässer, ausgelegt und hergestellt nach EN 14893 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk - geschweißter LPG-Flaschen aus Aluminium, ausgelegt und hergestellt nach EN 13110 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk - LPG-Flaschen aus Verbundwerkstoffen, ausgelegt und hergestellt nach EN 14427 oder einer gleichwertigen Norm oder einem von der zuständigen Behörde anerkannten technischen Regelwerk.ANMERKUNG 1 Alle diese Gefäßarten werden in der gesamten vorliegenden Norm als „Flaschen“ bezeichnet.Diese Europäische Norm legt keinerlei Anforderungen an die Produkt-, Gefährdungs- oder sicherheitsrelevante Verpackungskennzeichnung fest, die zur Erfüllung der ADR- oder sonstiger gesetzlicher Anforderungen erforderlich sein könnten.ANMERKUNG 2 Die Kennzeichnung von Flaschen ist in RID/ ADR geregelt, welche Vorrang vor jeglichen Abschnitten dieser Europäischen Norm haben. Die Europäische Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte 2010/ 35/ EU [9] enthält zusätzliche Anforderungen an die Kennzeichnung (π-Kennzeichnung).
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