Bahnanwendungen - Oberbau - Anhänger und zugehörige Ausstattung - Teil 1: Technische Anforderungen an das Fahren und den Arbeitseinsatz
1.1 AllgemeinesDiese Europäische Norm legt die technischen Anforderungen zur Minimierung eisenbahnspezifischer Gefahren von Anhängern und zugehöriger Ausstattung fest, die bei der Inbetriebnahme, dem Betrieb und der Instandhaltung von Anhängern, den Anweisungen des Herstellers oder seinem berechtigten Vertreter folgend, entstehen können. Diese Europäische Norm gilt für Anhänger, die nicht für das Auslösen von Signal- und Steuerungssystemen vorgesehen sind. Andere Maschinen werden in anderen Europäischen Normen behandelt, siehe Anhang E.Diese Anhänger sind nicht für das Auslösen von Signal- und Steuerungssystemen konstruiert und vorgesehen. Sie sind nur für den Arbeitseinsatz und das Fahren bei besonderen Betriebsbedingungen, speziell vom Infrastrukturunternehmer festgelegt, vorgesehen.Diese Anhänger sind keine Fahrzeuge nach der Interoperabilitätsrichtlinie und dürfen nicht auf den Eisenbahnstrecken offen zum normalen Verkehr fahren. Wenn dies verlangt wird, benötigen sie eine Zulassung oder Inbetriebnahme nach der Interoperabilitätsrichtlinie 2008/ 57/ EG.Teil 1 dieser Europäischen Norm behandelt die technischen Eisenbahnanforderungen. Teil 2 behandelt die Anforderungen an die Anhänger für die Konformität, die der Hersteller bestätigt, mit Ausnahme von Anhängern, die nach der Maschinenrichtlinie 2006/ 42/ EG, Anhang 4, klassifiziert sind und eine Konformitätsprüfung durch eine notifizierte Stelle benötigen.Zusätzliche Anforderungen können für das Fahren auf Schmal- oder Breitspurstrecken, Straßenbahnstrecken, Bahnen, die Anderes als Haftreibung zwischen Schiene und Schienenrädern nutzen, und unterirdischen Infrastrukturen bestehen.Diese Europäische Norm gilt auch für Anhänger und zugehörige Ausrüstungen, die sich in Arbeitstellung teilweise auf dem Schotter oder dem Untergrund (Planum) abstützen.Wenn zwei oder mehrere Anhänger für das Fahren von Lasten in einer bestimmten Anordnung eingesetzt werden, z. B. wenn ein Eisencontainer an zwei schmalen Anhängern befestigt ist, wird das ganze System als ein Anhänger betrachtet, um den Anforderungen dieser Europäischen Norm entsprechen.Diese Europäische Norm gilt nicht für:- Anforderungen an die Qualität von Arbeiten oder die Leistung des Anhängers - spezielle Anforderungen für die Nutzung der Anhänger, festgelegt von dem Eisenbahn-infrastrukturbetreiber, die der Absprache zwischen Hersteller und Betreiber unterliegen - einzelne Maschinen, die zeitweise auf dem Anhänger montiert sind.Diese Europäische Norm legt keine zusätzlichen Anforderungen für Folgendes fest:- Einsätze, die besonderen Regeln unterliegen, z. B. explosionsgefährdete Umgebungen - Gefahren aufgrund natürlicher Ursachen, z. B. Erdbeben, Blitzschlag, Überschwemmung - Arbeitsverfahren - Einsätze unter schweren Arbeitsbedingungen, die besondere Maßnahmen erfordern, z. B. bei Arbeiten in Tunneln oder in Streckenabschnitten mit außergewöhnlichen Bedingungen (unter –20 °C oder über +40 °C), korrosiven Umgebungen, kontaminierten Umgebungen, starken Magnetfeldern - Gefahren aufgrund von Fehlern in der Software - Gefahren durch frei schwingende Lasten.Der Einsatz dieser Anhänger darf betrieblichen Parametern unterliegen, festgelegt von jedem Infrastrukturunternehmer, z. B. maximal erlaubte Arbeitsgeschwindigkeit ist vom Infrastrukturunternehmer festzulegen. Die Übereinstimmung mit den Abschnitten dieser Norm darf nicht zur Erlaubnis des Fahrens von Anhängern mit dieser Geschwindigkeit führen. Diese Anhänger sind nicht auf Gleisen erlaubt, die dem normalen Eisenbahnverkehr dienen.EN 15954-1:2014 (D)71.2 Gültigkeit der NormDiese Europäische Norm gilt für alle Anhänger, die ein Jahr nach dem Datum der Veröffentlichung von CEN dieser Norm bestellt werden.
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