Schwimmende Freizeitartikel zum Gebrauch auf und im Wasser - Teil 6: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Artikel der Klasse D
Diese Europäische Norm gilt für schwimmende Freizeitartikel für den Gebrauch auf und im Wasser der Klasse D nach EN 15649-1, unabhängig davon, ob der Auftrieb durch Aufblasen oder schwimmfähige Materialien erzielt wird.Dieses Dokument (EN 15649-6) gilt im Zusammenhang mit EN 15649-1 und EN 15649-2.ANMERKUNG 1 Typische Produkte der Klasse D:- aufblasbare Kletterstrukturen auf dem Wasser - Hüpfburgen, -plattformen - aufblasbare Rutschen - Wassertrampoline - Wasserschaukeln - Hindernislaufbahnen.ANMERKUNG 2 Typische Orte der Verwendung:- Schwimmbecken - Seen, Teiche - offenes Meer - Küstenstrand (kein ablandiger Wind, keine Strömung).
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