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CEN ISO/TS 14265:2013

Medizinische Informatik - Klassifikation des Zwecks zur Verarbeitung von persönlichen Gesundheitsinformationen (ISO/TS 14265:2011)

WITHDRAWN

About this standard

Languages
German and English
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 251
Status
WITHDRAWN
Publication date
01 October 2013
Replaced by
CEN ISO/TS 14265:2024
ICS Code
35.240.80 (IT applications in health care technology)
Withdrawn Date
18 January 2024
Price
€ 50,00

About this training

Summary

Diese Technische Spezifikation legt eine Reihe von Kategorien höchster Ebene für die Zwecke fest, für die persönliche Gesundheitsinformationen verarbeitet, d. h. erfasst, genutzt, gespeichert, abgefragt, ausgewertet, erstellt, verknüpft, übermittelt, offengelegt oder aufbewahrt werden dürfen. Ihr Ziel ist, ein Rahmenwerk für die Klassifikation der verschiedenen speziellen Zwecke zur Verfügung zu stellen, die in den Geltungsbereichen der einzelnen Richtlinien festgelegt und angewendet werden können (z. B. von Organisationen der Gesund-heitsversorgung, regionalen Gesundheitsbehörden, Zuständigkeitsbereichen, Ländern), um die gleichblei-bende Verwaltung der Informationen bei der Erbringung von Dienstleistungen im Gesundheitswesen und für die Übermittlung elektronischer Patientenakten über die Grenzen von Organisationen und Zuständigkeits-bereichen hinweg zu unterstützen. Der Anwendungsbereich dieser Technischen Spezifikation ist beschränkt auf persönliche Gesundheitsinfor-mationen (en: Personal Health Information, PHI) nach der Definition in ISO 27799 und auf Informationen über eine identifizierbare Person, die sich auf deren körperliche oder geistige Gesundheit oder die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen für diese Person beziehen. Zu diesen Informationen können die folgenden gehö-ren:
- Informationen über die Registrierung der Person für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen
- Informationen über Zahlungen oder die Anspruchsberechtigung der betreffenden Person für Gesund-heitsmaßnahmen
- Zahlen, Symbole oder spezielle Codes, die der betreffenden Person zugeordnet sind, um diese für Gesundheitszwecke eindeutig zu identifizieren
- alle Informationen über die Person, die im Verlauf der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen für diese Person erfasst werden
- Informationen, die aus der Untersuchung eines Körperteils oder einer biologischen Probe abgeleitet wurden  Identifikation einer Person, z. B. eines Heilberuflers, als Erbringer von Gesundheitsdienstleistungen der betreffenden Person gegenüber. Die vorliegende Technische Spezifikation legt zwar nicht die Gesamtheit derartiger Zwecke fest, stellt aber ein gemeinsames Abbildungsziel zur Überbrückung der Kluft zwischen den unterschiedlichen nationalen Listen zur Verfügung mit dem Ziel, die genehmigten automatisierten grenzüberschreitenden Ströme von elektroni-schen Patientenaktendaten zu unterstützen. Ziel dieser Technischen Spezifikation ist nicht, die Nutzung von nicht personenbezogenen Gesundheitsinfor-mationen zu reglementieren. Da jedoch die Anonymisierung oder Entpersonalisierung von Daten eine Bedin-gung für die weitere Nutzung oder für neue Verwendungszwecke sein kann, kann ein festgelegter Daten-zweck für die Nutzung sogar entpersonalisierter oder anonymisierter Daten nach der Richtlinie oder dem Gesetz eines bestimmten Zuständigkeitsbereiches gefordert sein. Unwiderruflich entpersonalisierte Gesundheitsdaten fallen formell nicht in den Anwendungsbereich dieser Technischen Spezifikation. Da die Entpersonalisierungsprozesse jedoch häufig ein gewisses Maß an Umkehr-barkeit einschließen, kann sie, wann immer zweckmäßig, auch für die Offenlegung von entpersonalisierten Gesundheitsdaten herangezogen werden.