Pigmente zum Einfärben von zement- und/oder kalkgebundenen Baustoffen - Anforderungen und Prüfverfahren
Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an und Prüfverfahren für Pigmente fest, die zum Einfärben von Baustoffen aus Zement und Zement-/ Kalkmischungen verwendet werden. Pigmente nach dieser Europäischen Norm dürfen auch in reinem Kalkmörtel verwendet werden. Für diese Anwendung siehe EN 459-1 und EN 459-2.Pigmente für diese Anwendung dürfen Einzelpigmente, Pigment-Mischungen oder Pigment/ Füllstoff-Mischungen in pulveriger oder granulierter Form oder wässrige Präparationen sein.Pigmente gehören üblicherweise zu einer der folgenden Klassen von Stoffen:- synthetische oder natürliche Oxide und Hydroxide des Eisens - Oxide von Chrom, Titan und Mangan - komplexe anorganische Pigmente, z. B. Kombinationen aus den o. g. Metalloxiden und -hydroxiden mit Cobalt-, Aluminium-, Nickel- und Antimonoxiden und -hydroxiden - Ultramarin-Pigmente - Phthalocyaninblau und -grün - elementarer Kohlenstoff (ist als anorganisches Pigment zu betrachten) - Mischungen der o. g. Materialien (die auch Füllstoffe enthalten dürfen).
View in