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NBN EN 15502-2-2:2014

Heizkessel für gasförmige Brennstoffe - Teil 2-2: Heizkessel der Bauart B1

WITHDRAWN

About this standard

Languages
German, English and French
Type
NBN
Standards committee
CEN/TC 109
Status
WITHDRAWN
Publication date
22 August 2014
Replaced by
NBN EN 15502-2-2:2024
ICS Code
27.060.30 (Boilers and heat exchangers)
91.140.10 (Central heating systems)
Withdrawn Date
25 July 2024
Price
€ 50,00

About this training

Summary

Diese Europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren insbesondere für den Bau, die Sicherheit, die Gebrauchstauglichkeit und den Energieeinsatz sowie die Einteilung und Kennzeichnung von gasbefeuerten Zentralheizungskesseln fest, die mit atmosphärischen Brennern mit oder ohne Ventilator ausgerüstet sind und nachfolgend kurz „Kessel“ genannt werden.
Wenn das Wort Kessel benutzt wird, muss es als Kessel einschließlich seiner Verbindungsstücke, Rohr und Windschutzeinrichtung, falls vorhanden, gelesen werden.
Diese Europäische Norm schließt gasbefeuerte Zentralheizungskessel der Bauarten B11, B11BS, B12, B12BS, B13 und B13BS entsprechend der Einteilung in CEN/ TR 1749:2009 ein,
a) die eine Nennwärmebelastung (bezogen auf den unteren Heizwert) von nicht mehr als 70 kW haben,
b) die mit einem oder mehreren brennbaren Gasen der drei Gasfamilien mit den in EN 437 genannten Drücken betrieben werden,
c) bei denen die Temperatur der wärmeleitenden Flüssigkeit unter normalen Betriebsbedingungen 105 °C nicht überschreitet,
d) deren maximaler Betriebsdruck im Wasserkreislauf 6 bar nicht überschreitet,
e) die vom Hersteller entweder als „Niedertemperaturkessel“ oder als „Standardkessel“ bezeichnet werden. Wenn keine Angabe gemacht wird, wird der Kessel als „Standardkessel“ betrachtet,
f) die dafür vorgesehen sind, entweder in Gebäuden oder an einer teilweise geschützten Stelle aufgestellt zu werden,
g) die dafür vorgesehen sind, nach dem Durchlaufprinzip oder nach dem Speicherprinzip Warmwasser herzustellen, wobei das Ganze als eine Einheit vertrieben wird,
h) die entweder für geschlossene oder offene Wassersysteme ausgelegt sind.
Diese Europäische Norm ist in Verbindung mit der Norm EN 15502-1 für allgemeine Anforderungen anzuwenden.
Für Anwendungen innerhalb des Anwendungsbereiches der Druckgeräterichtlinie (DGRL, en: PED) können weitere Anforderungen erforderlich werden (z. B. Situationen, bei denen die höchstzulässige Temperatur 110 °C überschreitet, oder wenn der Wert Volumen mal höchstzulässiger Druck über 50 bar  Liter liegt).
Diese Norm enthält Anforderungen für Kessel mit bekannten Bauweisen. Bei Kesseln mit alternativen Bauweisen, die eventuell nicht vollständig durch diese Norm abgedeckt werden, muss das Risiko, das mit dieser alternativen Bauweise verbunden ist, abgeschätzt werden.
Ein Beispiel für eine Bewertungsmethode, die auf Risikoanalyse beruht, und die wesentlichen Anforderungen der Gasgeräterichtlinie abdeckt, ist in Abschnitt 11 angegeben.
Diese Norm behandelt nicht alle Anforderungen für:
a) Geräte, die dafür ausgelegt sind, an ein Gasnetz angeschlossen zu werden, bei dem die Qualität des verteilten Gases über die Lebensdauer des Gerätes wahrscheinlich stark schwankt (siehe EN 15502 2 1:2012, Anhang DD)
b) Geräte, die Abgasklappen benutzen
c) Geräte, die eine Nennwärmebelastung (auf Basis des Heizwerts) nicht über 70 kW haben.
d) Geräte der Bauarten A, B14, B2, B3, B4, B5 und C
e) Geräte, die an eine (gemeinsame) Abgasanlage mit mechanischer Abgasabführung anzuschließen sind
f) Geräte mit Brenngas/ Luft-Regelung
g) Modulierende Brenner
h) Kessel, bei denen bei bestimmten Bedingungen es zur Kondensation führen kann
i) Kessel, die für die Innenaufstellung vorgesehen sind mit einem negativen Druck im Vergleich zum Druck im Abgassystem.
ANMERKUNG Negativer Druck im Vergleich zum Druck im Abgassystem kann zum Beispiel durch mechanische oder thermische Lüftung in luftdichten Gebäuden hervorgerufen werden.