Aufsätze und Abdeckungen für Verkehrsflächen - Teil 2: Aufsätze und Abdeckungen aus Gusseisen
Diese Europäische Norm gilt für Aufsätze und Abdeckungen aus Gusseisen mit Lamellengraphit und/ oder aus Gusseisen mit Kugelgraphit, gegebenenfalls in Verbindung mit Beton, mit einer lichten Weite bis einschließlich 1 000 mm zum Abdecken von Abläufen sowie Einsteig- und Kontrollschächten in Flächen, die für Fußgänger- und/ oder Fahrzeugverkehr bestimmt sind.Sie gilt für Abdeckungen und Aufsätze zum Einbau in- Flächen, die ausschließlich von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden können (mindestens Klasse A 15),- Fußgängerzonen und vergleichbare Flächen, PKW Parkflächen oder PKW-Parkdecks (mindestens Klasse B 125),- Bereiche im Bordrinnenbereich von Straßen, der, gemessen ab Bordsteinkante, höchstens 0,5 m in die Fahrbahn und höchstens 0,2 m in die Fußgängerzone hineinreicht (mindestens Klasse C 250),- Fahrbahnen von Straßen (auch Fußgängerstraßen), Seitenstreifen von Straßen und Parkflächen, die für alle Arten von Straßenfahrzeugen zugelassen sind (mindestens Klasse D 400),- Flächen, die mit hohen Radlasten befahren werden, z. B. Hafenanlagen, Flugbetriebsflächen (mindestens Klasse E 600),- Flächen, die mit besonders hohen Radlasten befahren werden, z. B. Flugbetriebsflächen (Klasse F 900).Diese Europäische Norm ist nur in Verbindung mit FprEN 124-1 anwendbar und enthält Anleitungen für Kombinationen von Deckeln/ Rosten aus Gusseisen mit Rahmen nach FprEN 1243, FprEN 124 4, FprEN 124 5 und FprEN 124 6.Diese Europäische Norm gilt nicht für- vor Ort ausgeführte Füllungen, z. B. Beton, Pflastersteine usw.,- mulden- und rinnenförmige Roste der Klassen E 600, F 900 und D 400 auf Straßenfahrbahnen,- Roste/ Deckel als Teil vorgefertigter Entwässerungsrinnen nach EN 1433,- Boden- und Dachabläufe in Gebäuden, wie in EN 1253 (alle Teile) festgelegt, und- Straßenkappen.
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