Für eine Wärmebehandlung bestimmte Stähle, legierte Stähle und Automatenstähle - Teil 2: Legierte Vergütungsstähle (ISO 683-2:2016)
Dieser Teil der ISO 683 legt die technischen Lieferbedingungen fest für— Halbzeug, warmgeformt, zum Beispiel: Vorblöcke, Knüppel, Brammen (siehe Anmerkung 1),— Stäbe (siehe Anmerkung 1),— Walzdraht,— fertige Flacherzeugnisse,— Schmiedestücke (siehe Anmerkung 1)hergestellt aus legierten Vergütungsstählen und legierten Stählen zum Flamm- und Induktionshärten nachTabelle 3, welche in einem der in Tabelle 1 für die verschiedenen Erzeugnisformen angegebenenWärmebehandlungszustände und in einem der in Tabelle 2 angegebenen Oberflächenausführungen geliefertwerden.Die Stähle sind im Allgemeinen zur Herstellung vergüteter oder ausgetemperten (siehe 3.2 und Anmerkung2) und flamm- oder induktionsgehärteter Maschinenteile (siehe Tabelle 8 und Tabelle 9) vorgesehen.Die Anforderungen an die in diesem Teil der ISO 683 gegebenen mechanischen Eigenschaften beschränkensich auf die in der Tabelle 8 angegebenen Maße.ANMERKUNG 1 Freiformgeschmiedete Halbzeuge (Blöcke, Knüppel, Brammen usw.), nahtlos gewalzte Ringe undfreiformgeschmiedeter Stabstahl sind im Folgenden unter den Begriffen „Halbzeug“ und „Stabstahl“ und nicht unter demBegriff „Schmiedestücke“ erfasst.ANMERKUNG 2 Aus Gründen der Vereinfachung wird im Folgenden der Term „vergütet“, soweit nicht anderserwähnt, auch für den ausgetemperten Zustand verwendet.ANMERKUNG 3 Bezüglich Internationaler Normen für Stähle, die die chemische Zusammensetzung nach Tabelle 3erfüllen, die jedoch in anderen Erzeugnisformen oder Wärmebehandlungszuständen als oben angegeben oder fürbesondere Anwendungen geliefert werden, sowie bezüglich anderer Internationaler Normen siehe dieLiteraturhinweise.ANMERKUNG 4 Dieser Teil der ISO 683 gilt nicht für Blankstahlerzeugnisse und für Stäbe und Walzdraht zumKaltstauchen. Für diese Erzeugnisse siehe ISO 683-18 und ISO 4954.In Sonderfällen können bei der Anfrage und Bestellung Abweichungen von oder Zusätze zu diesentechnischen Lieferbedingungen vereinbart werden (siehe 5.2 und Anhang B).Zusätzlich zu diesem Teil der ISO 683 sind die allgemeinen technischen Lieferbedingungen nach ISO 404anzuwenden.
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