Feather and down - Composition labelling of processed feathers and down for use as sole filling material
Diese Norm legt Vorschriften zur Kennzeichnung der Zusammensetzung der Elemente eines Gefieders zur Verwendung als Füllungen und der Geflügelart fest, von der solche Elemente stammen (Wassergeflügel oder Landgeflügel). Sie ist anwendbar auf fertig bearbeitete Federn und Daunen, die als Füllungen für Fertigartikel in jeder Stufe der Handelskette verwendet werden. Diese Norm gilt nicht für Füllungen, die insgesamt mehr als 0,5% Fremdbestandteile (siehe 3.6) enthalten.
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