Großwasserraumkessel - Teil 7 : Anforderungen an Feuerungsanlagen für flüssige und gasförmige Brennstoffe für den Kessel
Diese Anforderungen gelten für Öl- und Gasfeuerungsanlagen an Dampf- und Heißwasserzeugern. Für kombinierte Feuerungsanlagen mit getrennten oder kombinierten Brennern gelten diese Anforderungen für den Öl- und/ oder Gasfeuerungsteil. Wenn verschiedene Brennstoffe gleichzeitig verbrannt werden, können erhöhte Sicherheitsmaßnahmen nötig werden, vorzugsweise im Hinblick auf die Begrenzung der Wärmeleistung der Feuerungsanlage und richtige Lufzuführung zu den einzelnen Brennstoffen.
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