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NBN EN 16230-2:2016

Leisure karts - Part 2: Safety requirements for karting facilities

AKTIV

Über diese Norm

Sprachen
Deutsch, Englisch & Französisch
Verlag
NBN
Status
AKTIV
Veröffentlichungsdatum
21 Dezember 2016
Code-ICS
43.100 (Passenger cars. Caravans and light trailers)
97.220.10 (Sports facilities)
Zurückgezogenes Datum
Preis
€ 142,00

Zusammenfassung

Diese Europäische Norm gilt für Kartbahnen nach 3.1 und betrifft Karts, die nicht für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr vorgesehen sind.
Diese Europäische Norm gilt:
 ausschließlich für den Betrieb von Freizeitkarts
 für den Betrieb von Karts, die mit einem Verbrennungsmotor betrieben werden, einschließlich Flüssiggas (LPG)- Verbrennungsmotoren
 für den Betrieb von dauerhaft oder zeitweise auf Strecken in Hallen und im Freien verwendeten Karts
 für die Nutzung von Karts auf beaufsichtigten Strecken, die für das Freizeit-Kartfahren ausgelegt sind und einen festen Untergrund besitzen (wie z. B. Asphalt, Beton, Holz und Stahl).
Dieser Teil 2 berücksichtigt nicht die Benutzung von Karts auf Eis oder Schnee.
Diese Europäische Norm gilt nicht für:
 den Betrieb von Karts für Wettbewerbe unter der Verantwortung und Durchführung der Commission international of Karting (CIK), vom der FIA (Automobil-Weltverband, en: Federation International of Automobile) und/ oder vom ASN (ein nationaler Automobilclub oder einer anderen nationalen Einrichtung, die der FIA als alleiniger Inhaber der Sport-Autorität eines Landes anerkannt ist) orga-nisiert werden und deren Verantwortung unterliegen, wobei durch die Erteilung von Genehmigungen durch einen ASN oder einem sich ihm angeschlossenen Mitglied, wie im Inter¬nationalen Sportgesetz festgelegt, die Einhaltung der Sicherheits-, Sport-, Disziplinar- und Technik¬regeln der CIK-FIA und/ oder ASN sichergestellt werden
 den Betrieb von Karts, die ausschließlich zu Wettkampfzwecken bestimmt sind und Spielzeugkarts
 den Betrieb von Geländekarts
 den Betrieb von Karts mit zwei oder mehr Sitzen
 den Betrieb von Karts, die auf Strecken verwendet werden, die vorstehend nicht genannt werden (wie etwa Schlamm, Erde)
 den Betrieb von Karts, die in Freizeitparks verwendet werden.
Anforderungen in Bezug auf Gefährdungen durch den Elektroantrieb sind in der vorliegenden Europäischen Norm nicht berücksichtigt. Sofern andere als die Gefahren von Elektrizität die Betriebsnormen diktieren, gelten sie hier für elektrische Karts.
Die vorliegende Europäische Norm legt geeignete Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung von Risiken fest, die sich während des Betriebs und der Wartung der Karts, wenn sie nach den Herstellerangaben durchgeführt werden, aus signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignissen ergeben (siehe Abschnitt 6).
Dieses Dokument ist der Teil 2, der die Gestaltung und den Betrieb der Strecken behandelt, auf den im Anwendungsbereich von Teil 1 verwiesen wurde.
Dieses Dokument gibt Anleitungen für Streckenbetreiber in Bezug auf den sicheren Betrieb von Kartbahnen. Weder enthebt es die Kartfahrer der Verantwortung für ihre eigene Sicherheit, noch geht es über den obersten Grundsatz hinaus, dass Motorsport aufgrund seiner Natur gefährlich sein kann.