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NBN EN 1996-1-1:2022

Eurocode 6 - Design of masonry structures - Part 1-1: General rules for reinforced and unreinforced masonry structures (THIS STANDARD IS NOT YET APPLICABLE PENDING THE PUBLICATION OF ITS ACCOMPANYING NATIONAL ANNEX AND THE PUBLICATION STRATEGY OF THE SECOND GENERATION EUROCODES. The applicable standard in Belgium remains the NBN EN 1996-1-1+A1:2013.)

AKTIV

Über diese Norm

Sprachen
Deutsch, Englisch & Französisch
Verlag
NBN
Status
AKTIV
Veröffentlichungsdatum
09 April 2022
Geändert durch
EN 1996-1-1:2022/prA1:2026
Code-ICS
91.010.30 (Technical aspects)
91.080.30 (Masonry)
Weitere Informationen
<p>This European standard EN 1996-1-1:2022 does not yet have the status of a Belgian standard. In Belgium, it is available in 3 official versions (German, English, French) until the Dutch version is also published. This document can only be applied from the moment its corresponding Belgian national annex (ANB) is published. This document does not replace the existing standard NBN EN 1996-1-1+A1:2013. The sole purpose of publishing this document at this stage is to enable Eurocode users to familiarize themselves with future normative texts while awaiting the entry into force of the new generation of Eurocodes and their respective ANBs.</p>
Zurückgezogenes Datum
Preis
€ 205,00

Zusammenfassung

(1) Dieses Dokument behandelt die allgemeinen Grundlagen für den Entwurf, die Berechnung und Bemessung von Hochbauten und Ingenieurbauwerken mit unbewehrtem und bewehrtem sowie von eingefasstem Mauerwerk. Die Grundlagen für den Entwurf, die Berechnung und Bemessung von vorgespanntem Mauerwerk werden ebenfalls bereitgestellt.
(2) Dieses Dokument gilt nicht für Mauerwerk, das eine Querschnittsfläche von weniger als 0,04 m2 aufweist.
(3) Mit Mauersteinen der Gruppe 4 hergestelltes, vorwiegend vertikal belastetes, bewehrtes und eingefasstes Mauerwerk werden nicht in diesem Dokument behandelt.
(4) Weiterhin sind in diesem Dokument detaillierte Regeln für übliche Hochbauten angegeben. Die Anwendbarkeit dieser Details kann aus praktischen Gründen oder als Folge von Vereinfachungen beschränkt sein ihre Anwendung und die Grenzen ihrer Anwendbarkeit sind soweit nötig im Text erläutert.
(5) Die Ausführung wird nur so weit behandelt, wie dies zur Festlegung der Qualitätsanforderungen an die zu verwendenden Baustoffe und Bauprodukte und der Ausführungsqualität zur Erfüllung der Annahmen bei der Tragwerksplanung erforderlich ist.
(6) Bei Bauwerken, die durch dieses Dokument nicht vollständig erfasst sind, bei neuartiger Verwendung von bewährten Baustoffen, bei neuen Baustoffen oder wenn Einwirkungen und Einflüsse neuer Art aufgenommen werden müssen, dürfen die gleichen verbindlichen Regeln und Anwendungsregeln angewendet werden. Dabei kann es notwendig sein, diese zu ergänzen.
(7) Dieses Dokument behandelt nicht:
 den Feuerwiderstand (er wird in EN 1996 1 2 behandelt)
 besondere Gesichtspunkte bei speziellen Gebäudearten (z. B. der Einfluss von Schwingungen auf Hochhäuser)
 besondere Gesichtspunkte bei speziellen Ingenieurbauwerken (z. B. gemauerte Brücken, Talsperren, Schornsteine oder Wasserbehälter)
 besondere Gesichtspunkte bei speziellen Tragwerken (wie Bögen oder Gewölbe)
 Mauerwerk, bei dem Gips mit oder ohne Zement, im Mörtel verwendet wird
 Mauerwerk, bei dem die Steine nicht in regelmäßigem Verband verlegt sind (Bruchsteinmauerwerk)
 Mauerwerk, das mit Bewehrung versehen wird, die nicht aus Stahl besteht.