Sie besuchen gerade die Website in Englisch. Es werden nun Informationen der Variante Deutsch angezeigt.

NBN EN ISO 15883-1:2009

Washer-disinfectors - Part 1: General requirements, terms and definitions and tests (ISO 15883-1:2006)

ZURÜCKGEZOGEN

Über diese Norm

Sprachen
Deutsch, Englisch & Französisch
Verlag
NBN
Status
ZURÜCKGEZOGEN
Veröffentlichungsdatum
11 September 2009
Ersetzt durch
NBN EN ISO 15883-1:2025
Geändert durch
NBN EN ISO 15883-1/A1:2014
Code-ICS
11.080.10 (Sterilizing equipment)
Zurückgezogenes Datum
13 März 2025
Preis
€ 50,00

Zusammenfassung

Dieser Teil von ISO 15883 legt allgemeine Leistungsanforderungen an Reinigungs-Desinfektionsgeräte
(RDG) und deren Zubehör fest, die für die Reinigung und Desinfektion wieder verwendbarer Medizinprodukte
und anderer in der medizinischen, zahnmedizinischen, pharmazeutischen und veterinärmedizinischen Praxis
verwendeter Artikel vorgesehen sind. Sie legt die Leistungsanforderungen für die Reinigung und Desinfektion
sowie für das Zubehör fest, die zum Erreichen der erforderlichen Leistung notwendig sein können. Ebenso
werden die Verfahren und Messgeräte festgelegt, die für die Validierung, die Routineüberprüfung sowie,
Routineüberwachung und die Revalidierung, die in periodischen Abständen und nach wesentlichen Reparaturen
erfolgt, benötigt werden.
Die Anforderungen an die zur Behandlung spezifischer Beladungsgüter bestimmten RDG sind in folgenden
Teilen dieser Norm festgelegt. Für Reinigungs-Desinfektionsgeräte, die für die Behandlung von zwei oder
mehreren Arten von Beladungsgütern bestimmt sind, gelten die Anforderungen aller sie betreffenden Teile
dieser Norm.
Dieser Teil von ISO 15883 legt keine Anforderungen für Geräte fest, die für die Anwendung in Wäschereien
oder im Bereich der Lebensmittelzubereitung bestimmt sind.
Dieser Teil von ISO 15883 enthält keine Anforderungen an Geräte, die für die Sterilisation der Beladung
bestimmt sind oder als „Sterilisatoren“ bezeichnet werden diese sind in anderen Normen, z. B. EN 285, festgelegt.
Es ist möglich, dass die in dieser Norm festgelegten Leistungsanforderungen nicht die Inaktivierung oder Beseitigung
von Erregern übertragbarer spongiformer Enzephalopathien (Prionenproteine) sicherstellen können.